Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: traeckdraan am November 08, 2005, 09:53:08 Vormittag
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Er wurde von den Kollegen geschätzt und genoss unser Vertrauen.
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Die Aussage "Er/Sie wurde geschätzt" entspricht für sich betrachtet der Verhaltensnote "befriedigend". Nicht fehlen dürfen hier allerdings die Vorgesetzten ("Von Vorgesetzten und Kollegen wurde er geschätzt"), andernfalls müsste das Verhalten gegenüber diesen mit der Note mangelhaft bewertet werden ("beredtes Schweigen").