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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: rosi am Mai 03, 2007, 11:21:31 Vormittag

Titel: Seltsamer Satz
Beitrag von: rosi am Mai 03, 2007, 11:21:31 Vormittag
Hi, ich habe jetzt, da ich wieder mal auf Arbeitssuche bin, mal meine alten Zeugnisse etwas genauer unter die Lupe genommen.

Eines davon ist mir wirklich ein Rätsel. Vielleicht kann mir hier jemand helfen und mir erklären was für eine Aussage oder Note hier gemeint ist:

"Ihre Leistungen entsprachen in bester Hinsicht unseren Erwartungen. Ihr Verhalten gegenüber Kollegen war einwandfrei. Zu Kunden und Vorgesetzten war sie freundlich und hilfsbereit."

Irgendwie werd ich das Gefühl nicht los, das diese Sätze nicht so doll sind.

Vielleicht kann mir ja eine gute Seele weiterhelfen, da ich in den Notenbeispielen nicht wirklich fündig geworden bin.

Vielen Dank schon mal!
Titel: Seltsamer Satz
Beitrag von: Demel am Mai 03, 2007, 18:41:15 Nachmittag
Zitat
Ihre Leistungen entsprachen in bester Hinsicht unseren Erwartungen.

Das ist die so genannte Leistungszusammenfassung, sie fasst alle vorherigen Wertungen zur Motivation, zu Fähigkeiten, Wissen, Erfolg usw, zu einer Gesamtnote zusammen.

In der Note 1 ist z.B. üblich:

Er/ Sie hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht in allerbester Weise entsprochen.
oder
Er/Sie  hat mit seinen ausgezeichneten Leistungen unseren Erwartungen in jeder Hinsicht in bester Weise entsprochen.

Der Aussdruck "in bester Hinsicht" ist nun eine etwas seltsame Kurzform, die meiner Ansicht nach grammatisch falsch ist. Es gibt keine "gute Hinsicht" und auch keine "beste Hinsicht",  es gibt nur den Ausdruck "in jeder Hinsicht".  

Zitat
Ihr Verhalten gegenüber Kollegen war einwandfrei. Zu Kunden und Vorgesetzten war sie freundlich und hilfsbereit."

Die Formulierung "Ihr Verhalten gegenüber ...war einwandfrei" ist nun die Verhaltenszusammenfassung, sie ist entscheidend für die Verhaltensnote.  
Auffällig ist hier, dass die Vorgesetzten in diesem wichigen Satz fehlen.
Die sind erst in der eher nebensächlichen Aussage zum sonstigem Verhalten erwähnt, Das kann auf ein unangemessenes Verhalten gegenüber Vorgesetzten hinweisen.

Es ist aber sehr schwer, solche Einschätzungen vorzunehmen, wenn man die ganzen Umstände nicht kennt, also den Beruf, die sonstigen Wertungen, die Dauer der Beschäftigung usw; ggf. lohnt es sich, eine Analyse in Auftrag zu geben.
Titel: Seltsamer Satz
Beitrag von: rosi am Mai 04, 2007, 11:12:49 Vormittag
Vielen Dank für die Analyse!

Da dieses Zeugnis bereits vor 4 Jahren ausgestellt wurde habe ich keine Möglichkeit mehr noch etwas ändern zu lassen.

Schlauer bin ich jetzt bei der Benotung nun trotzdem nicht. Ist das dann irgendwie gar keine Aussage oder liegt es dann beim Betrachter, was er hineininterpretiert. Könnte es eine Note 2 oder 3 sein?

Über eine Einschätzung wäre ich sehr dankbar.

Übrigens habe ich mit meinem damaligen Chef kein gutes Verhältnis gehabt. Also wundert mich der letzte Satz nicht.

LG
rosi
Titel: Seltsamer Satz
Beitrag von: Mike am Mai 04, 2007, 12:14:04 Nachmittag
Demel hat es schon ganz treffend gesagt:
Zitat
Es ist aber sehr schwer, solche Einschätzungen vorzunehmen, wenn man die ganzen Umstände nicht kennt, also den Beruf, die sonstigen Wertungen, die Dauer der Beschäftigung usw; ggf. lohnt es sich, eine Analyse in Auftrag zu geben.


Anhand der Auszüge kann man eine Menge hineininterpretieren. Ich nehme an, der Gesamttext relativiert das. Prüf das Zeugnis doch mal mit der Checkliste (siehe Link ganz oben), da werden die wichtigsten Punkte abgefragt.