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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: gast am November 10, 2005, 11:34:25 Vormittag

Titel: wie sollte ein zwischenzeugnis aussehen?
Beitrag von: gast am November 10, 2005, 11:34:25 Vormittag
Hallo Herr Schiller,  

ich habe ein  Zwischenzeugis erhalten, das im wesentlichen so aussieht:

Herr xx, geb. am xx.xx.xxxx, wohnhaft in x, ist seit dem xx als MTA beschäftigt.
Dann folgt eine Auflistung meiner Tätigkeiten.
Herr x ist ein fleißiger Mitarbeiter, der sehr selbständig arbeitet und seine Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.
Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten  und Kollegen ist stets korrekt.
Herr x erhält dieses Zwischenzeugnis auf eigenen Wunsch.

Mir erscheint das Zeugnis etwas knapp, allerdings weiß ich auch nicht, wie ein Zwischenzeugnis auszusehen hat. Sollte es in etwa so ausführlich sein wie das Endzeugnis? Hat die Adresse von mir etwas im Zeugnis verloren?

Vielen Dank!

Gast
Titel: wie sollte ein zwischenzeugnis aussehen?
Beitrag von: Klaus Schiller am November 11, 2005, 00:15:27 Vormittag
Der Leistungsteil eines vollständigen Zeugnisses formuliert nacheinander Angaben zu den theoretischen Aspekten Engagement (Abschnitt 1), Fähigkeiten (Abschnitt 2) und Fachwissen (Abschnitt 3), deren praktische Umsetzung dann in der Arbeitsweise (Abschnitt 4) und im Arbeitserfolg  (Abschnitt 5) erörtert wird. Diese Einzelwertungen werden in der so genannten Leistungszusammenfassung mit dem Grad der Zufriedenheit zu einer Gesamtnote zusammengefasst.
Anschließend erfolgt die Bewertung des Verhaltens (siehe auch http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf). Zu allen relevanten Abschnitten sollte in einem (sehr) guten, glaubwürdigen Zeugnis Stellung bezogen werden.
 
In diesem Zeugnis fehlen nahezu alle zu erwartenden Angaben. Aufgrund der gesetzlichen "Wohlwollenspflicht" in Arbeitszeugnissen können diese Unvollständigkeiten als bewusste Auslassung zu Ungunsten des Zeugnisempfängers interpretiert werden ("beredtes Schweigen", Note mangelhaft). Die vergebene Gesamtnote "sehr gut" ("stets zur vollsten Zufriedenheit") wird also nicht begründet und ist daher auch nicht glaubwürdig.

Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php