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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: mike am November 12, 2005, 05:02:37 Vormittag

Titel: Unterschrift Arbeitszeugnis
Beitrag von: mike am November 12, 2005, 05:02:37 Vormittag
Guten Tag,

mein Arbeitszeugnis für eine Position als Entwickler/Spezialist in einem deutschen Großkonzern haben die zuständige Personalsachbearbeiterin und ihr Personalreferent (d.h. ihr direkter Vorgesetzter) mit den Kürzeln "i.V." und "i.A." unterschrieben.

Ist das so in Ordnung? Die unterschreibenden Personen sollten ja "weisungsbefugt" dem Unternehmen gegenüber sein. Was genau bedeutet das und wer ist weisungsbefugt?

Vielen Dank für eine Antwort,
Mike
Titel: Unterschrift Arbeitszeugnis
Beitrag von: Klaus Schiller am November 14, 2005, 23:44:09 Nachmittag
Ich zitiere aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichtes Hamm:
Die Vertretungsbefugnis des Unterzeichners des Zeugnisses muss durch entsprechende Zusätze, - z.B. "ppa." oder "i.V." - oder durch Angabe seiner hierarchischen Position - z.B. Personalleiter oder Betriebsleiter - kenntlich gemacht werden. Der Unterzeichner des Zeugnisses muss auf jeden Rall im Rang höher stehen als der Arbeitnehmer (=Weisungsbefugnis), dessen Zeugnis er erstellt. Ein leitender Angestellter braucht sich in der Regel nicht mit der Unterschrift eines Handlungsbevollmächtigten unter seinem Zeugnis abzufinden. - LAG Hamm 17.6.1999 - 4 Sa 2587/98
Titel: Unterschrift Arbeitszeugnis
Beitrag von: Mike am November 17, 2005, 01:40:07 Vormittag
Danke für die Antwort. Wenn ich Sie richtig verstehe, wäre die Personalsachbearbeiterin nicht weisungsbefugt mir gegenüber und die Unterschriften wären so nicht in Ordnung (?).

-Mike
Titel: Unterschrift Arbeitszeugnis
Beitrag von: Klaus Schiller am November 17, 2005, 18:39:24 Nachmittag
Wenn Sie keine leitende Funktion innehaben, gehe ich davon aus, dass die genannten Personen auch zur Unterzeichnung befugt sind.

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