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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Sassi am März 14, 2005, 23:08:54 Nachmittag

Titel: Zwischenzeugnis
Beitrag von: Sassi am März 14, 2005, 23:08:54 Nachmittag
hallo!

habe kürzlich ein Zwischenzeugnis ausgestellt bekommen in meiner ausbildung zur HoFa....Kann mir jemand bei der Übersetzung folgender Absätze helfen?

Von Beginn Ihrer Ausbildungszeit an bewies Frau... eine schnelle Auffassungsgabe und Engagement in allen Ausbildungsbereichen. So konnten wir Ihr schon bald Aufgaben eigenverantwortlich übertragen. ein besonderes Interesse zeigt Frau ..... im Bereich des Service, wo Sie eine Station mit allen Aufgaben eigenverantwortlich führen kann.

Durch Ihr offenes und freundliches Wesen, Ihre Einsatzbereitschaft, Flexibilität und Zuverlässigkeit ist sie bei kollegen, Gästen und Vorgesetzten gleichermaßen beliebt.

Kann mir jemand helfen???  Wäre super lieb

DANKE!!!
Titel: Zwischenzeugnis
Beitrag von: arbeitszeugnis.de am März 15, 2005, 12:31:16 Nachmittag
Ein vollständiges AZUBI-Zeugnis besteht aus insgesamt sieben Leistungsabschnitten, siehe auch
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur-AZUBI.pdf. Die von Ihnen zitierten Leistungs-Aussagen beziehen sich auf die Befähigung (Auffassungsgabe) und die Arbeitsbereitschaft (Engagement, Interesse).
Wenn die anderen fünf Leistungs-Abschnitte im Zeugnis unerwähnt bleiben, wäre das Zeugnis unvollständig, was zu Ihren Lasten interpretiert werden kann (=Leistungen wurden nicht erbracht).

Offen bleiben u.a. folgende Fragen: Gibt es keine Leistungszusammenfassung ("Sie hat stets zu unserer vollen Zufriedenheit gelernt und gearbeitet")?!  Ist der "Service" bislang der einzige Bereich, in dem die Beurteilte eigenständig arbeiten kann?!

In der Formulierung zum Verhalten gegenüber Internen werden die Kollegen zudem entgegen der Hierarchie vor den Vorgesetzten genannt. Dies gilt als Kritik am Verhalten gegenüber den Vorgesetzten. Und "Beliebtheit" allein ist zu wenig, auch Wertschätzung sollte bescheinigt werden. Falls kein Fehler bei der Abschrift vorliegt: Personalpronomen ("sie", "ihr")  müssen klein geschrieben werden, es handelt sich nicht um eine Anrede.

Zumindest im Ausbildungs-Abschluss-Zeugnis sollten alle diese Aspekte berücksichtigt werden.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de