Autor Thema: Abschließender Satz  (Gelesen 3693 mal)

New

  • Gast
Abschließender Satz
« am: Januar 19, 2007, 10:47:59 Vormittag »
Hallo, ich brauche bitte Hilfe:

Wie würdet Ihr diesen abschließenden Satz beurteilen?

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Leistungen als insgesamt vorzüglich und ihr Verhalten ebenfalls als ganz ausgezeichnet zu bewerten sind.

Vielen dank schon mal.

Timo

  • Gast
Abschließender Satz
« Antwort #1 am: Januar 19, 2007, 14:37:47 Nachmittag »
Das ist zunächst mal die so genannte Leistungszusammenfassung, sie ist für die Gesamtnote entscheidend.
"insgesamt vorzüglich" ist sehr unglücklich formuliert.
Denn das sehr unvorteilhafte Adverb "insgesamt" wird in der Zeugnissprache generell nur im Sinne von "im Großen und Ganzen, nicht aber im Detail" verstanden und verweist auf eine mangelhafte Leistung. Auch wenn es im vorliegenden Zeugnis wohl nochmal im Sinne von "die Leistung zusammenfassend" gemeint ist, sollte eine negative Deutung unbedingt vermieden werden.
"Vorzüglich" ist als wertendes Adjektiv an dieser Stelle auch absolut ungewöhnlich.
Nicht üblich ist auch. in dieser Form Leistung und Verhalten zusammen in einem Atemzug zu bewerten. Das erfolgt üblicherweise schön der Reihe nach...

Also ich denke, das ist ist eigentlich gemeint, aber unprofessionell formuliert und daher sehr missverständlich.


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
xx
Satz zum Schluss

Begonnen von rudi

1 Antworten
2630 Aufrufe
Letzter Beitrag September 26, 2008, 06:13:26 Vormittag
von Sonido
xx
Der Satz mit Pünktlichkeit und Ehrlichkeit

Begonnen von Michael

1 Antworten
4516 Aufrufe
Letzter Beitrag August 29, 2020, 17:29:28 Nachmittag
von Demel
xx
Ist dieser Satz wirklich veraltet?

Begonnen von Maike

2 Antworten
3240 Aufrufe
Letzter Beitrag Juli 02, 2006, 02:05:00 Vormittag
von gast
xx
Arbeitszeugnis: Wie schätzt ihr diesen einen Satz ein?

Begonnen von Juli

2 Antworten
5149 Aufrufe
Letzter Beitrag Mai 06, 2013, 12:41:33 Nachmittag
von Kalli66