Ganz allgemein sollte man ein Zeugnis immer zeitnah nach Erhalt prüfen lassen, weil man es nur innerhalb weniger Monate korrigieren lassen kann. Dann aber stehen die Chancen sehr gut, dass es vom Arbeitgeber geändert wird. Aus deinem Beitrag entnehme ich, dass das Zeugnis schon an die 20 Jahre alt ist, da bist du natürlich spät dran. Es ist auch nicht zutreffend, von Geheimcodes zu sprechen, denn diese sind verboten. Mehr dazu findest du ihm Artikel mit dem Alfred Biolek auf der Startseite von arbeitszeugins.de. So, genug der Besserwisserei :-)
Fettdruck oder sonstige formale Abweichungen sollte es eigentlich nicht geben, aber das ist wohl auch nicht weiter wichtig.
Den Satz "Wir haben Herrn xxxx als einen ... kennen gelernt" verwendet man heute nicht mehr, dazu findest du ein Urteil in der Urteilsdatenbank von arbeitszeugnis.de, Stichwort Formulierungen. Aber das Urteil ist von 1999, wenn dein Zeugnis älter ist, gilt das in dem Fall nicht.
Was etwas komisch ist: es geht gleich von der Einsatzbereitschaft rüber zum Verhalten, in einem Satz. Dazwischen sollte ja erstmal noch die Fähigkeiten, die Arbeitsweise, der Arbeitserfolg usw. bewertet werden. Das Verhalten kommt erst am Ende. Zum Satz "Pünktlichkeit,Ehrlichkeit" ... findest du eine Stellungnahme in der Rubrik "Häufige Fragen" von arbeitszeugnis.de. Aber die Deutung "unpünktlich, Dieb, unkollegial" geht natürlich zu weit. Der Satz "alles erdenklich gut" wird heutzutage ironisch gedeutet ("Hauptsache er ist weg"). Aber vor 20 Jahren hat man das alles nicht so eng gesehen, daher solltest du das auch nicht überinterpretieren. Wichtiger wäre der Satz mit der (vollen/vollsten) Zufriedenheit, den zitierst du leider nicht.
I