Unter
www.arbeitszeugnis.de/zeugnisstruktur.pdf findest du eine detaillierte Übersicht über die Zuordnung der einzelnen Aussagen. Die folgende gehört zur Arbeitsbereitschaft, Note 2:
Frau XXXXXX identifiziert sich in jeder Hinsicht mit unserem Unternehmen und seinen Aufgaben. ? Sie beweist stets eine gute Motivation und Einsatzfreude auch über die übliche Arbeitszeit hinaus. ?
Diese Aussage gehört zur Arbeitsbefähigung, Note 1, aber extrem kurz, da fehlt das, was eine techn, Redakzeurin auszeichnen muss:
Die vielfältigen Anforderungen in ihrer Funktion erfüllt sie in jeder Hinsicht sehr gut. ?
Aussagen zum Wissen, zur Arbeitsweise oder zum Erfolg gibt es nicht?!
Insgesamt haben die Leistungen von Frau XXXXXX stets und in jeder Hinsicht unsere volle Anerkennung gefunden.
Dazu muss man zwei Dinge anmerken:
Die Formulierung „stets ... unsere volle Anerkennung gefunden“ ist missverständlich. Anders als bei der gebräuchlicheren Leistungszusammenfassung mit dem Grad der Zufriedenheit (z.B. „Er erledigte alle Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“, Gesamtnote 1) wird beim Grad der Anerkennung generell auf den Superlativ „voll
ste“ verzichtet. Die Aussage „Seine Leistungen haben stets (und in jeder Hinsicht) unsere volle Anerkennung gefunden“ entspricht demnach bereits der Note 1. Wer mit dieser seltenen und in der einschlägigen Literatur auch unterschiedlich bewerteten Variante der „Anerkennung“ nicht vertraut ist, wird die Aussage instinktiv nur mit der Note 2 bewerten und somit ggf. schlechter einstufen als sie vom Zeugnisautor gemeint ist. Vorteilhafter und unmissverständlich sehr gut wäre daher eine Verwendung des Grades der Zufriedenheit einschließlich des Superlativs: „...stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“
Ich muss meinen Beitrag zweiteilen, habe schon die maximale Länge von 2000 Zeichen erreicht.