Unvorteilhaft ist zunächst die Aussage "ist in der Lage, gute Arbeitsergebnisse zu erzielen" Hier kommt es auf konkrete Ergebnisse an, nicht auf die Fähigkeit zum Erfolg ("in der Lage"). Auch die nur lückenhaft zitierte Aussage "... hatte sie ... zu bewältigen... hat es dennoch erfolgreich geschafft, ... einzurichten" wirkt in dieser Form nicht wie eine Erfolgsbescheinigung.
In der Verhaltensbewertung sollten die Vorgesetzten keinesfalls fehlen ("bei den Kolleginnen und Kollegen geschätzt").
Selbstbewusstsein kann auf verschiedene Weisen gedeutet werden, z.B. im Sinne von Kontakt- und Verhandlungsstärke, aber auch im Sinne von mangelnder Kooperationsbereitschaft (=fügt sich nicht in die Teamstruktur ein). Aber ganz ohne Kenntnis des Berufes und der konkreten Aufgaben lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Jede Stelle hat andere Anforderungen, auf die im Zeugnis auch eingegangen werden muss. Entscheidend ist also der Gesamteindruck.
Und selbst dann kann eine Kleinigkeit den Wert des Zeugnisses entscheidend beeinflussen, z.B. wenn einem Arbeitnehmer für die erbrachten Leistungen im Zeugnis nicht gedankt wird.
Bitte beachten Sie: Dies ist keine vollständige Zeugnisanalyse, sondern nur ein Kommentar zu beispielhaften Auffälligkeiten. Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier:
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