Autor Thema: Erwarte ungerechtes Arbeitszeugnis  (Gelesen 3624 mal)

bachelorand

  • Gast
Erwarte ungerechtes Arbeitszeugnis
« am: Februar 20, 2013, 18:56:13 Nachmittag »
Hallo liebe Community,
wie im Betreff schon erwähnt endet demnächst meine 6-monatige Bachelorstelle bei einem großem Automobilzulieferer.
Nachdem ich mit meinem Betreuer nie richtig warm wurde und nun der erste Praktikant von ihm ein sehr schlechtes Zeugnis ausgestellt bekommen hat bin ich mir unsicher wie ich nun vorgehen soll.
Ich hab nächste Woche mein Abschlussgespräch, wo ich auch ein "Zeugnis" überreicht bekomme. Ich gehe davon aus das es relativ schlecht ausfällt da wir verschiedene Meinungen vertreten. Meine Arbeit habe ich jedoch nach meinen Möglichkeiten bestens ausgeführt, sodass die daraus entstandene Arbeit voraussichtlich auch mit sehr gut/gut von meinem Prof bewertet wird. Bin mir sehr sicher dass er das nicht so sehen wird.
Dass ich erstmal versuchen werde in einem Gesprach auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen ist klar, aber wie gehe ich weiter vor wenn das nichts hilft und ich das Zeugnis nicht als "gerecht" empfinde? Betriebsrat? Kann ich die "Annahme" verweigern?
Desweiteren gibt es als "Zeugnis" wohl nur einen Bogen auf dem verschiedene Kriterien mittels Schulnoten (1-6) bewertet werden. Ist das als Zeugnis zulässig oder kann ich ein schriftliches Zeugnis verlangen? (ist sowas gesetzlich geregelt?)
Vielen Dank für die Hilfe!

Maggy

  • Gast
Re: Erwarte ungerechtes Arbeitszeugnis
« Antwort #1 am: Februar 23, 2013, 00:20:38 Vormittag »
Bei Automobil-Unternehmen, insbesondere  VW, werden oft tabellarische Klartext-Zeugnisse erstellt, nicht nur bei Praktikanten. In der Fachliteratur ist zu lesen, dass ein Arbeitgeber jedem, der stattdessen ein ausformuliertes Zeugnis erbittet, dieser Wunsch auch erfüllt werden sollte. Der Zeugnis-Anspruch für Praktikanten ist in §16BBiG geregelt. Ein Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis besteht nur bei freiwilligen Praktika. Bei Pflichtpraktika von Schülern und Studenten besteht kein Zeugnis-Anspruch. Es genügt also eine wertfreie Bescheinigung der Absolvierung des Praktikums. Es fragt eigentlich auch im Nachhinein niemand mehr nach den konkreten Praktikumsleistung eines Studenten. 


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