Autor Thema: Kurze Bewertung  (Gelesen 2510 mal)

gast

  • Gast
Kurze Bewertung
« am: Dezember 29, 2006, 00:02:57 Vormittag »
Herr ... war in der Lage sich schnell in neue Augabenbereiche einzuarbeiten. Die ihm übertragenen Aufgaben hat er stets zu unserer Zufriedenheit erledigt. Den Anforderungen und Belastungen  seiner Position war er gut gewachsen. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und externen Gesprächspartnern war einwandfrei.


Darf man den Text als Note "Ausreichend" bezeichnen??

Vielen Dank

Demel

  • Gast
Kurze Bewertung
« Antwort #1 am: Januar 01, 2007, 21:58:32 Nachmittag »
Das ist für sich betrachtet teils Note 3, teils Note 4. Aber welcher Note ein Zeugnis insgesamt entspricht, hängt auch von der Vollständigkeit ab. Alle relevanten Aspekte des Qualifikationsprofils müssen berücksichtigt werden. Andernfalls kann der Eindruck entstehen, die Leistung war in dem jeweiligen Aspekt "nicht der Rede wert (=mangelhaft). Das Zeugnis müsste also auch zum Wissen, zur Arbeitsweise usw. Aussagen treffen.


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Kurze Bewertung für Praktikumszeugnis

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