Hallo liebe Leute,
also ich hätte da mal eine Frage.
Es geht um ein für mich sehr heikles Thema. Deswegen wolllte ich mir mal ne Gegenmeinung einholen. Würde mich über hilfreiche Wegweiser freuen. Die rechtliche Grundlage ist mir nicht so sehr geläufig.
Also ich habe ein Praxissemester und meine Bachelorthesis in einem Unternehmen absolviert bzw. angefertigt. Hier habe ich mit meinem Vorgesetzten zusammen ein Arbeitszeugnis erstellt. Dies erstellten wir zunächst in einem Word Dokument. Hier haben wir den Text in Anführungszeichen gesetzt. In der Personalabteilung wurde dieser in ein offizielles Arbeitszeugnis umgesetzt. Dies ist ein sehr gutes Zeugnis, was durch den Abschlusssatz "... stets zu unserer vollsten Zufriedenheit ... " denke ich auch bestätigt wird.
Nun, 2 Jahre später, im Rahmen meiner Bewerbung zum Masterabschluss, ist mir aufgefallen, dass hier am Ende, also nach dem letzten Satz des Textes, noch die Anführungszeichen stehen.
Das Unternehmen wurde inzwischen übernommen und neu ausgerichtet durch den neuen Inhaber.
Nun habe ich zunächst überlegt dieses einfach so mit in die Bewerbungen zu packen ... oder könnten die Anführungszeichen falsch interpretiert werden?
Wäre es möglich dieses durch hohen Kontrast beim Scannen etc. zu entfernen ohne das etwas der eigentlichen Aussagen verfälscht wird. Ich weiß ja, dass es durch die Eingabe im Worddokument entstanden ist. Oder übertritt dies bereits die Grenze zur Urkundenfälschung? Möchte mich hier nicht strafbar machen ...
Oder mache ich mir nur zu viele Gedanken ? :/
Ich bedanke mich hier schonmal für die hoffentlich hilfreichen Antworten.
Viele Grüße