Der Ausdruck "zufrieden stellend" wird gleichgesetzt mit "ausreichend". Es ist nicht üblich, diesen Ausdruck zu steigern. Aussagen wie "Er erbrachte eine außerordentlich ausreichende /außerordentlich zufrieden stellende Leistung" sind semantisch unsinnig.
Vergleiche:
"Seine Fach- und Leitungskompetenz war zufriedenstellend." (Note 4)
"Seine Mitarbeiter motivierte er zu zufriedenstellender Arbeit." (Note 4)
"Er bearbeitete alle Vorgänge sehr korrekt und zufriedenstellend." (Note 4)
Mit Blick auf die tausenden von uns erfassten Zeugnisformulierungen findet sich die Aussage "zufrieden stellend" nur in Formulierungen der Note 3 abwärts, mehrheitlich in den Noten 4 und 5.
Es gibt eine einzige Ausnahme, in der der Ausdruck "zufrieden stellend" auch für bessere Noten verwendet wird, nämlich die Internetseite des Nachrichtenmagazins Focus (siehe
http://focus.msn.de/jobs/karriere/arbeitszeugnis?page=8), die eine Reihe ungewöhnlicher und meines Erachtens missverständlicher Formulierungsvorschläge unterbreitet (z.B. "Wir bescheinigen ihm gern, dass er ...ein
natürliches und freies Auftreten hatte" - Verhalten Note 2). Hier wird die Formulierung "zufrieden stellend" in der kompletten Notenskala von "sehr gut" bis "ausreichend" verwendet, z.B. "...erbrachte er auch in Ausnahmesituationen eine voll(st) zufrieden stellende Leistung" (Note 1).
Ich nehme nicht an, dass Ihre Personalabteilung auf diese Intenetseite zurückgreift, also bitten Sie ggf. darum, dass man Ihnen diese Deutung (Note 1) anhand der Fachliteratur belegt.