Es handelt sich um Textbausteine, die Sie auch in unserer Datenbank finden. Hier zu ist anzumerken: ein Zeugnis, das aus aneinander gereihten Textbausteinen besteht, ist generell keine Auszeichnung. So ist z.B. anhand der zu pauschalen Leistungsbewertung nicht zu erkennen, welchen Beruf Sie überhaupt ausüben.
Letztlich entscheidet immer der Gesamteindruck eines Zeugnisses und nicht die strikte Verwendung von Einser-Bausteinen. Es ist also z.B. auch nicht erforderlich, dass vor jedem Attribut ein Temporaladverb (stets, jederzeit, immer) positioniert ist. Dies wäre schon aus stilistischen Gründen nicht zu empfehlen.
Was die Aussage „in jeder Hinsicht unsere volle Anerkennung gefunden“ betrifft:
Zum einen ist die überflüssig, da beide Zeugnisversionen bereits eine Leistungszusammenfassung enthalten („stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“, Note 1)
Zum anderen gibt es bei der Bewertung der Anerkennung eine seltene Ausnahme in der Positivskala, die wie folgt gegliedert ist:
Note 1: Seine Leistungen haben jederzeit und in jeder Hinsicht unsere volle Anerkennung gefunden.
Note 2: Seine Leistungen haben unsere volle Anerkennung gefunden.
Note 3. Seine Leistungen verdienen unsere ganze Anerkennung.
In diesem und einigen anderen Punkten wirkt die erste Version also übertrieben.
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