Die von Ihnen zitierten Aussagen beziehen sich auf:
Bereitschaft: ...Herr X zeigt großes Engagement und Initiative.
Befähigung: Hervorzuheben ist die schnelle Auffassungsgabe und das Erkennen von Zusammenhängen.
Fachwissen: ... und hat sich dabei ein umfangreiches und solides Wissen angeeignet
Arbeitsweise: Er erledigt seine Aufgaben sowohl selbstständig als auch tatkräftig und verantwortungsbewusst.
Verhalten: Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen ist stets einwandfrei. ...Herr X ist ehrlich, fleßig, pünktlich.
Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen AZUBI-Zeugnisses finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur-AZUBI.pdfDie Aussagen entsprechen für sich betrachtet der Note 2. Es fehlt aber die unverzichtbare Leistungszusammenfassung (z.B."Er hat stets zu unserer vollen Zufriedenheit gelernt und gearbeitet"), ohne die keine Gesamtnote zugeordnet werden kann. Auch sollte auf das Verhalten zu Externen und das Prüfungsergebnis eingegangen sowie das Ausscheiden bzw. die Übernahme erwähnt werden.
Wenn Attribute wie „ehrlich" und "pünktlich" trotz ihrer Selbstverständlichkeit genannt werden, sollte auf ein Temporaladverb („stets ehrlich") nicht verzichtet werden. Andernfalls könnte der Eindruck entstehen, der Beurteilte war „nicht immer" ehrlich. Üblich ist die Bescheinigung von Ehrlichkeit eigentlich nur bei Kassierertätigkeiten.
Pünktlichkeit kann als mangelnde Flexibilität gedeutet werden („geht pünktlich zum Feierabend"). Besser wäre ein Hinweis auf eine „pünktliche (=termingerechte) Arbeitsweise“.