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Tätigkeitsliste für Arbeitgeber: Frist?
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joerg-aus-BI:
Hallo,
mein ehemaliger Arbeitgebern hat mich um eine Tätigkeitsliste für ein von mir angefordertes einfaches und qualifiziertes Arbeitszeugnis gebeten?
Meine Frage: Innerhalb welcher Frist sollte ich ihm diese zukommen lassen? Gibt es einen Zeitraum, ab dem der Arbeitgeber später sagen könnte, dass ich ja nicht mitgewirkt hatte und somit keinen Anspruch mehr auf "Nachbesserung" habe?
Danke!
Klaus Schiller:
Arbeitsgerichte haben eine Aufforderung zur Korrektur wiederholt abgewiesen, wenn der Zeugnisempfänger nach Ausstellung gut 10 Monate gewartet hat, bis er um eine Korrektur bat (siehe Urteilsdatenbank). Da Ihr Zeugnis noch gar nicht ausgestellt wurde, ist eine solche Frist aber irrelevant. Unabhängig davon sollte die zeitnahe und wertfreie Erstellung einer Aufgabenbeschreibung aber eigentlich kein Problem darstellen.
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