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Arbeitszeugnis bei Kündigung i.d. Probezeit?
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Hallo erstmal,
mir ist in der Probezeit gekündigt worden. Steht mir ein Arbeitszeugnis zu?
arbeitszeugnis.de:
Alle Arbeitnehmer haben einen unabdingbaren Anspruch auf Zeugniserteilung. Rechtsgrundlage bildet seit 01. Januar 2003 § 109 Gewerbeordnung (GewO) für sämtliche Arbeitnehmer. Für Auszubildende gilt § 8 Berufsbildungsgesetz.
Der Anspruch auf Erteilung entsteht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitnehmer kann das Zeugnis vom Zeitpunkt der Kündigung an verlangen.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
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