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Schlussformulierung
HorstM:
Lohnt es sich in einem solchen Fall, das Arbeitszeugnis überhaupt einer Bewerbung beizulegen? Mir scheint es fast, als sei die abschließende Bewertung derart katastrophal, dass man damit nur verlieren kann.
Mike:
Katastrophal würde ich das nicht nennen. Es wär natürlich besser gewesen, im Interesse eines guten Zeugnisses möglichst versöhnlich auszuscheiden und Ärger zu vermeiden, aber hinterher ist man immer klüger. Wenn du das Zeugnis nicht dazu legst, wird man von einem mangelhaften Zeugnis ausgehen, das wäre viel schlimmer. Bei dir geht es ja scheinbar nur um den Schlussteil. Ich würd aber an deiner Stelle doch mal den Versuch starten und um Ergänungen bitten. Zwar besteht kein "Anspruch auf Dankbarkeit", aber du könntest auf folgendes Urteil verweisen:
--- Zitat ---Arbeitnehmer haben regelmäßig einen Anspruch auf Aufnahme einer so genannten Dankes- und Zukunftsformel in das qualifizierte Zeugnis nach § 630 S.2 BGB. Das Fehlen einer derartigen Formel kann einen ansonsten positiven Gesamteindruck entwerten und damit das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers gefährden. Etwas anderes kann nur ausnahmsweise gelten, wenn triftige Gründe gegen die Aufnahme der Dankes- und Zukunftsformel in das Zeugnis sprechen. Dies muss der Arbeitgeber darlegen und beweisen. - ArbG Berlin 7.3.2003, 88 Ca 604/03
(Anmerkung: Das LAG Berlin setzt sich mit dieser Entscheidung in Widerspruch zu dem Urteil des BAG vom 20.2.2001 (Az.: 9 AZR 44/00). Das BAG hatte damals entschieden, dass Arbeitgeber das Arbeitszeugnis nicht mit derartigen Dankes- und Zukunftsformulierungen abschließen müssen.)
--- Ende Zitat ---
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