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Vergleich vor dem Arbeitsgericht

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bingast:
Sehr geehrter Herr Schiller,

mir ist nach dem Streit vor dem AG ein qualifiziertes Zeugnis
versprochen worden (Vergleich). Was ich jetzt erhalten habe, ist sehr schlecht.
Meine Frage? Lohnt sich ein weiterer Rechtsstreit, da letzter Arbeitgeber nicht gewillt ist, mir ein besseres Zeugnis auszustellen.

Wer muss vor Gericht Beweis antreten?

Vielen Dank für Ihre Mühe

Klaus Schiller:
Informationen zur Beweislast  finden Sie im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php.

Wenn Sie eine konkrete rechtliche Beratung wünschen - wir führen nur eine Sprachberatung durch - empfehle ich Ihnen den Service von http://www.anwalt.de, da eine Rechtberatung nicht kostenlos und auch nur durch einen Anwalt durchgeführt werden darf. Hier können Sie Ihre rechtliche Frage wahlweise über eine 0190-Nummer (siehe http://www.anwalt.de/rechtsberatung/arbeitsrecht.php?mode=tel&pid=10100) oder per E-Mail (siehe http://www.anwalt.de/rechtsberatung/arbeitsrecht.php?mode=emb&pid=10100 stellen und bekommen umgehend eine rechtsverbindliche Auskunft. Weitere Informationen erhalten Sie auch über die gebührenfreie Hotline von http://www.anwalt.de unter 0800/ 269258 33.

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