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Zeugnis unterschrieben mit I.V

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Monika778:
Hallo,
Ich habe da ein Problem, mein Arbeitszeugnis ist  mit i.Vunterschrieben  und nicht vom Inhaber selber. Außerdem dankt mir das Unternehmen nicht und wünscht mir auch nicht  alles Gute.

Was soll ich davon halten??????

Klaus Schiller:
Die Vertretungsbefugnis des Unterzeichners des Zeugnisses muss durch entsprechende Zusätze, - z.B. "ppa." oder "i.V." - oder durch Angabe seiner hierarchischen Position - z.B. Personalleiter oder Betriebsleiter - kenntlich gemacht werden. Der Unterzeichner des Zeugnisses muss auf jeden Rall im Rang höher stehen als der Arbeitnehmer, dessen Zeugnis er erstellt.
Urteil des LAG Hamm 17.6.1999 - 4 Sa 2587/98

Das Fehlen von Dank und Bedauern würde eine (möglicherweise vor Gericht erstrittene) gute Wertung unglaubwürdig erscheinen lassen. Dies ist umso wichtiger, da man ein Dank und Bedauern nicht einklagen kann, weil es sich um subjektive Empfindungen handelt.

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