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Arbeitszeugnis so ok? Bitte um dringende Hilfe !!!

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KurIstels:
@Klaus Schiller

HIIIIIIIIIIILLLLLLLLLLLFFFFFFFEEEEEEEEEEEEEEEEEEE...!!!

=((

babydoll

Klaus Schiller:
Für die verspätete Stellungnahme bitte ich um Verständnis. Ihre Fragen sind nicht nur sehr umfangreich, die Lücken innerhalb des Zeugnistextes (ohne Angabe des Berufes, der Aufgaben und der Beschäftigungsdauer) machen es zudem erforderlich, zunächst alle relevanten Informationen einzeln aus Ihren anschließenden Fragen zusammen zu suchen.

Vorab: Es ist nicht Sinn des Forums, bei der Erstellung eines Eigenentwurfes zu beraten - im Gegenteil, ich kann davon nur abraten. Die Fehlermöglichkeiten sind unbegrenzt und viele der typischen Fehler finden sich denn auch in Ihrem Eigenentwurf. Vor allem ist das Zeugnis nicht auf die Anforderungen Ihrer Stelle abgestimmt.  

1. Kann man dem AG in einem Begleitschreiben zur Zeugnisvorlage darauf hinweisen, welche Schriftgröße und Schriftart anzuwenden ist und daß das Zeugnis ungeknickt zugesandt werden soll?! Wie kann man das am besten formulieren ohne daß der AG sich auf den Schlips getreten fühlt?
Die Schriftgröße und -art ist irrelevant. Ein Anspruch auf ein ungeknickt zugesandtes Zeugnis besteht nicht.

2. Frage zu verschiedenen Formulierungen:
wie weißt man darauf hin, daß man gerne bereit war Überstunden zu machen und dies auch so gut wie jeden Tag gemacht hat? Meine Formulierung lautet: "Herr X identifizierte sich mit seinen Aufgaben und stellte persönliche Belange bei Notwendigkeit stets zurück." Ist das ok oder gehts besser?
Es gibt viele Formulierungsvarianten, z.B. "Seine Arbeitszeit ging deutlich über das übliche Maß hinaus" oder "Besonders hervorzuheben ist sein sehr großer persönlicher Einsatz auch weit über die normale Arbeitszeit hinaus."

wie formuliert man am besten, daß man zwar keine Ausbildung in diesem Beruf hat, jedoch fundierte Kenntnisse und diese durch den Job verbessert hat. Ist die Formulierung in der Vorlage so ok? "Obwohl Herr X, als er bei uns eintrat nur über eine solide (geringe?, was ist besser formuliert?) berufliche Praxis verfügte, verrichtete er alle Arbeiten stets selbstständig mit äußerster Sorgfalt und Genauigkeit. Bereits hier zeigte Herr X, dass er außerordentlich lern- und leistungswillig ist."
Nicht zuletzt die rechtfertigende Formulierungsweise ("Obwohl Herr X...") lässt das Zeugnis bereits als Eigenentwurf erkennen. Es ist nicht erforderlich, im Zeugnis zu erwähnen, dass man keine entsprechende Ausbilsdung absolviert hat.  

- Bei der detaillierten Tätigkeitsbeschreibung, kann man da einfach alles so aufführen, wie es gemacht wurde?  
Nein, wie gesagt, die Zeugnisschreibung ist eine sehr komplexe Angelegenheit.

Noch eine kleine Frage. Das Verhältnis wurde zum 15.11.05 beendet, was kann man jetzt aus diesem Datum "rauslesen"? Es ist doch nicht wirklich krumm, da hier die 4 Wochen-Regel (oder 1 Monat, komme immer durcheinander) greift (dies mit dem zum Ende oder zum 15ten eines Monats). Sollte das Datum so oder besser mit ausgeschriebenem Monat (November) verfaßt werden? Das Geburtsdatum des ANs ist doch nicht wichtig, oder?
Die Monatsmitte (15.) wird nicht als "krummes Datum" gedeutet, zur Sicherheit kann aber der Hinweis auf die fristgerechte Beendigung ergänzt werden.

KurIstels:
@Klaus Schiller

vielen, vielen Dank.....das hat mir zumidest schonmal geholfen....was ich gerne noch wüßte ist, welche Formulierung das Zeugnis noch als "Selbsterstellung" verrät. Schließlich haben die mir dazu geraten....und momentan habe ich es nicht so dicke, daß ich mir für teures Geld eines anfertigen lassen kann.....möchte nicht zu sehr ins Detail gehen, aber wegen des AGs wurde über 3 Monate vom Dispo gelebt, da man vor dem Arbeitsgericht war und nun endlich ist zu unseren Gunsten entschieden worden....aber das schlaucht sehr, vor allem den Geldbeutel.

Mir geht es nur noch um Folgendes:
1. Wenn in einer Anleitung steht "detaillierte Tätigkeitsbeschreibung", dann tatsächlich zum Beispiel: spachteln, schleifen, schweißen, punktieren, aubeulen, allg. Vorarbeit zur Lackierung, Kurierfahrten (oder An- und Ablieferung der reparierten Fahrzeuge) ?  

Sie sagten zwar nein, aber wie dann? Was ist dann eine detaillierte Tätigkeitsbeschreibung?

2. wenn man Autos vom Kunden (in diesem Fall Vertragshändler) abgeholt und repariert zurückgebracht hat, nennt man das dann auch "Kurierfahrten" oder wie?
Dies gehörte auch zu den Tätigkeiten, wo dann auch sehr guter Kundenkontakt entstand....dies wollte ich noch mit berücksichtigen, ist ja nicht unerheblich, jedoch fehlt mir die passende Formulierung

3. Da es keinen schriftlichen Vertrag in der KFZ-Werkstatt gab sondern nur einen mündlichen ("OK kannst ab Montag anfangen"), ist die auszuübende Tätigkeit nie benannt worden. Mir fehlt die offizielle Bezeichnung dafür. Gibt es einen "KFZ-Vorbereiter" der alles für das Lackieren vorbereitet oder wie nennt man das. Mechanik war nicht Bestandteil!
Der AG meinte, er sei eh nur Helfer gewesen, für mich klang dies abwertend, da er ihn bis auf die Knochen ausgenutzt hat für alles und nun vor Gericht verloren hat. Gibt es da nicht etwas besser klingendes als "Helfer"?


Nochmals vielen Dank für Ihre Mühe und Zeit, hat mir schon sehr geholfen !! Nur obige Fragen sind noch offen für mich.....vielleicht finden Sie noch ein wenig Zeit mir darauf zu antworten.

LG, babydoll

Klaus Schiller:
Mir geht es nur noch um Folgendes:
1. Wenn in einer Anleitung steht "detaillierte Tätigkeitsbeschreibung", dann tatsächlich zum Beispiel: spachteln, schleifen, schweißen, punktieren, aubeulen, allg. Vorarbeit zur Lackierung, Kurierfahrten (oder An- und Ablieferung der reparierten Fahrzeuge) ?

Hier geht es vor allem um den Stil. Die Aufgabenbeschreibung kann wie folgt lauten:
 
- Auftragen von Lackschichten mit Spritzgeräten sowie mit Pinsel und Rolle
- Erstellen von Beschriftungen und Effektlackierungen
-Prüfen und Bewerten der Untergründe sowie deren Vorbereiten für die Endbeschichtung durch Schleifen und Grundieren
-Ausbessern von Lackschäden und Duchführen von Hohlraumversiegelungen
-Instandhalten von Oberflächen durch Konservierungsmaßnahmen wie Wachsen oder Polieren
-Durchführen kleinerer Fahrzeugreparaturen
-Messen und Prüfen der Funktion elektrischer, elektronischer, pneumatischer und hydraulischer Bauteile und Systeme
-Montieren und Demontieren von Bauteilen
-Einsetzen von Fahrzeugverglasungen
-Einrichten und Instandhalten der Werkzeuge, Maschinen und Anlagen
-Abholen und Rückführen der Kundenfahrzeuge

2. wenn man Autos vom Kunden (in diesem Fall Vertragshändler) abgeholt und repariert zurückgebracht hat, nennt man das dann auch "Kurierfahrten" oder wie?
Eine Kurierfahrt beinhaltet das Überbringen einer Botschaft bzw. eines Gegenstandes mithilfe (!) eines Fahrzeuges. In Ihrem Fall geht es nur um das Abholen und Rückführen der zu bearbeitenden Fahrzeuge (siehe oben).  Aber diesen nebensächlichen Aspekt bzw. den damit verbundenen Kundenkontakt besonders zu betonen wäre ein weiterer Hinweis auf einen Eigenentwurf.

3. Da es keinen schriftlichen Vertrag in der KFZ-Werkstatt gab sondern nur einen mündlichen ("OK kannst ab Montag anfangen"), ist die auszuübende Tätigkeit nie benannt worden. Mir fehlt die offizielle Bezeichnung dafür. Gibt es einen "KFZ-Vorbereiter" der alles für das Lackieren vorbereitet oder wie nennt man das. Mechanik war nicht Bestandteil!
Der AG meinte, er sei eh nur Helfer gewesen, für mich klang dies abwertend, da er ihn bis auf die Knochen ausgenutzt hat für alles und nun vor Gericht verloren hat. Gibt es da nicht etwas besser klingendes als "Helfer"?
Die Bezeichnung kann auch umschrieben werden: "Herr ... war vom ... bis ... als Mitarbeiter in der Fahrzeuglackierung eingesetzt."

was ich gerne noch wüßte ist, welche Formulierung das Zeugnis noch als "Selbsterstellung" verrät.
Das Zeugnis wirkt teilweise widersprüchlich ("nur über eine solide berufliche Praxis verfügte", aber: "verfügt über eine gute Berufserfahrung und beherrscht seinen Aufgabenbereich vollkommen sicher").  Es gibt unnötige Wiederholungen ("Er hat alle ... Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit ausgeführt"; "unseren ... Erwartungen ist er stets in aller Form gerecht geworden", "zeigte sich auch in schwierigen Situationen souverän", "konnte auch mit schwierigen Aufgaben betraut werden"; "
wurde von Kollegen, Vorgesetzten und Kunden geschätzt"; "Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war stets einwandfrei").

Auch Formulierungen wie "wir bedanken uns" (statt "wir danken ihm") werden in Zeugnissen abwertend interpretiert. Vor allem aber ist das Zeugnis nicht auf die Anforderungen der Stelle abgestimmt. Für Lackieraufgaben benötigt man u.a. handwerkliches Geschick, eine gutes Auge-Hand-Koordination (zum gleichmäßigen Führen des Lackierwerkzeugs) und muss vor allem auch absolut sorgfältig abeiten, d.h. Unregelmäßigkeiten bei den Vorarbeiten oder im Lackauftrag müssen unbedingt vermieden werden. Auf das Attribut "einfühlsam" sollten Sie verzichten, es wird in Zeugnisses oftmals als Hinweis auf ---uelle Belästigung gedeutet.

Wie gesagt, eine detaillierte Anleitung zur Zeugnisselbstschreibung kann ich im Forum leider nicht geben. Aber wenn Sie mir Ihren fertigen Zeugnisentwurf per E-Mail (schiller@arbeitszeugnis.de) zuschicken, bevor (!) Sie ihn an den ehemaligen Arbeitgeber versenden, kann ich Ihnen ggf. noch den ein oder anderen konkreten Ratschlag geben.

KurIstels:
@Klaus Schiller

wenn ich das so salopp sagen darf.....Sie sind ein Schatz!

Um ehrlich zu sein, habe ich gar nicht mehr mit einer so ausführlichen Hilfe gerechnet. Ich danke Ihnen wirklich sehr.

Ich werde mich morgen darum kümmern, die Vorlage fertigzustellen, so wie ich meine, daß es auch von dem AG sein könnte und ich bin ehrlich, ich werde Ihnen dies mal zum "drüberschauen" mailen. (Wenn Sie das Original vom AG sehen würden, dann stünde Ihnen jedes Härchen zu Berge).
Es wird höchstwahrscheinlich eine Mischung aus meinem Vorentwurf und Ihren Ideen und Ratschlägen, schließlich sind Sie mehr Profi als ich.

Nochmals vielen Dank für Ihre Zeit und Mühe
LG, babydoll

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