Arbeitszeugnisse > Arbeitszeugnisse
Formulierungen ändern
(1/1)
Christa Bradley:
Hallo
Ich habe im letzten Jahr ein etwa 12-monatiges freiwilliges Praktikum bei einer namhaften IT-Firma absolviert. Für diese Zeit habe ich anschließend auch eine Beurteilung bekommen - von meinem Teamleiter wurde mir ein Zeugnis versprochen, das in allen Punkten der Schulnote 1 entspricht. Das Zeugnis, das ich bekommen habe weist meiner Meinung nach (und auch nach der Meinung von PMS/arbeitszeugnis.de) jedoch Mängel auf: Bei den Punkten Engagement und Zuverlässigkeit sehe ich in den Formulierungen eine Schulnote 3 entspricht. Außerdem wurde der Zeitraum meines Praktikums falsch ausgezeichnet, es wird nur ein halbes Jahr bescheinigt. Dazu kommt, daß aus der Schlußformulierung nicht ersichtlich, daß ich das Unternehmen nicht wegen etwaiger Unstimmigkeiten verlassen habe, sondern schlicht den Vertrag nicht verlängert habe (war ja schließlich bloß ein Praktikum).
Ich habe meinen Teamleiter darauf angesprochen und er hat mit der Personalabteilung Rücksprache gehalten. Das Ergebnis der ganzen Sache war, daß ich ein neues Zeugnis mit korrigiertem Zeitraum bekomme, aber die Formulierungen alle so bleiben wie sie sind, weil sie von der Rechtsabteilung so entwickelt und für einwandfrei befunden worden sind. Außerdem müssen Zeugnisse einheitlich sein.
So, was habe ich denn jetzt für Möglichkeiten mich dagegen zu wehren? Mir wurde ein Einserzeugnis versprochen, bekommen hab ich was anderes und die weigern sich es zu ändern. Was kann ich tun? Brauch ich nen Anwalt? Könnte der überhaupt irgendwas bewegen?
Gruß,
Alexander Heinrich
Klaus Schiller:
Informationen hierzu erhalten Sie im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php.
Wenn Sie eine konkrete rechtliche Beratung wünschen - wir führen nur eine Sprachberatung durch - empfehle ich Ihnen den Service von http://www.anwalt.de, da eine Rechtberatung nicht kostenlos und auch nur durch einen Anwalt durchgeführt werden darf. Hier können Sie Ihre rechtliche Frage wahlweise über eine 0190-Nummer (siehe http://www.anwalt.de/rechtsberatung/arbeitsrecht.php?mode=tel&pid=10100) oder per E-Mail (siehe http://www.anwalt.de/rechtsberatung/arbeitsrecht.php?mode=emb&pid=10100 stellen und bekommen umgehend eine rechtsverbindliche Auskunft. Weitere Informationen erhalten Sie auch über die gebührenfreie Hotline von http://www.anwalt.de unter 0800/ 269258 33.
Navigation
[0] Themen-Index
Zur normalen Ansicht wechseln