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Dienstzeugnis der Bundeswehr (Grundwehrdienst)
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Eduard:
Mein Dienstzeugnis bezieht nur zur Bereitschaft und zur Arbeitsweise Stellung. Viele relevante Aspkte fehlen, z.B. zum Können, zum Wissen, zum Erfolg. Ist dies in einem Zeugnis über den Grundwehrdienst erforderlich?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Klaus Schiller:
Die rechtlichen Grundlagen für einen Zeugnisanspruch nach Ableistung des Grundwehrdienstes sind mit leider nicht bekannt.
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