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Rückgabe Zwischenzeugnis nach Erteilung Zeugnis
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Max:
Guten Tag!
Mein letzter Arbeitgeber hat mich gebeten, nach Ausstellung und Erhalt des endgültigen Zeugnisses das vorher erteilte Zwischenzeugnis (knapp 2 Monate alt) an ihn zurückzusenden.
Ohne Erklärung des Warum.
Bin ich verpflichtet, seinem Wunsch nun nachzukommen?
Die Kündigung erfolgte durch mich
Vielen Dank
Klaus Schiller:
Ich verweise auf die Fachliteratur:
"Ein Zwischenzeugnis wird wie ein Endzeugnis mit seiner Aushändigung Eigentum des Arbeitnehmers. Es muss daher bei Erhalt des Endzeugnisses nicht zurückgegeben werden, sofern es keine entsprechende Verpflichtung gemäß Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag gibt. Das Bundesarbeitsgericht hat den Anspruch auf ein Zwischenzeugnis im Falle triftiger Gründe nicht durch eine Rückgabepflicht zeitlich beschränkt."
Aus: Arbeitszeugnisse in Textbausteinen, Weuster Scheer.
Max:
Vielen Dank Herr Schiller
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