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Anspruch auf Arbeitszeugnis
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gast:
Meiner Arbeitgeber hat mir letzten Jahr gekündigt.Habe ich bis jetzt noch anspruch auf mein Arbeitszeugnis zu verlangen?
Danke im Voraus
Hazel
Klaus Schiller:
Ich möchte Sie auf unserer Rubrik "Häufige Fragen" verweisen: http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php, hier heißt es:
Wie lange nach dem Ausscheiden kann man noch ein Zeugnis anfordern?
Wie alle Ansprüche unterliegt auch der Zeugnisanspruch der Verjährung. Früher betrug die Verjährungsfrist 30 Jahre. Durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts, das zum 01.01.2002 in Kraft getreten ist, wurde die Verjährungsfrist auf drei Jahre gekürzt. Ausnahmen bilden tariflichvertragliche Ausschlussfristen, im Öffentlichen Dienst z.B. sechs Monate, im Baugewerbe oft nur zwei Monate. Praktische Vorraussetzung für den Zeugnisanspruch ist allerdings, dass man sich noch an den ehemaligen Arbeitnehmer erinnern kann. Quelle: Beden/Janßen: Arbeitszeugnisse.
Wenn Sie das Zeugnis von Experten entwerfen lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/neuentwurf2.php
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