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Arbeitszeugnis

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M+M:
Wie lange muss ich in einem Betrieb beschäftigt gewesen sein, damit ich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen kann?

Klaus Schiller:
Ich zitiere auch unserer Rubrik „Häufige Fragen“ (siehe http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php):  

Hat man auch bei kurzer Anstellung Anspruch auf ein komplettes Zeugnis?
Arbeitnehmer haben selbst bei nur kurzfristiger Tätigkeit Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Arbeitgeber kann auch bei kurzer Beschäftigungsdauer kein qualifiziertes Zeugnis verweigern (Urteil des LAG Köln vom 30.03.2001, Az: 4 Sa 1485/00). Ein solches Zeugnis müsse Leistung und Führung des Arbeitnehmers beurteilen. Nur weil ein Arbeitnehmer lediglich wenige Wochen gearbeitet habe, sei eine Zeugniserteilung für den Arbeitgeber nicht unmöglich gewesen.

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