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Keine Fortbildungszeit im Arbeitszeugnis?

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Thad English:
Unterstützt von meinem Arbeitsgeber habe ich eine Fortbildung in Vollzeit absolviert und danach im Unternehmen eine neue Funktion übernommen.
Während der Fortbildung bestand das Arbeitsverhältnis weiterhin. Ich habe auch nebenbei weitergearbeitet.
Habe jetzt gelesen, dass Fortbildungszeiten nicht im Arbeitszeugnis angeführt werden dürfen (z.B. www.focus.de)

Heißt das, dass die Fortbildung einfach nicht erwähnt wird:
Frau X war zunächst als Y in der  Abteilung Z tätig, ab A übernahm sie die Funktion einer B in der Abteilung C.

Oder wird die Fortbildung erwähnt:
Frau X war zunächst als Y in der  Abteilung Z tätig. Nach einer Fortbildung zum A übernahm sie ab B die Funktion einer C in der Abteilung D.

Vielleicht schreibt mans ja doch rein:
Frau X war zunächst als Y in der  Abteilung Z tätig. Von D bis E absolvierte sie eine Fortbildung zum F. Danach übernahm sie ab G die Funktion einer H in der Abteilung I.

Klaus Schiller:
Fortbildungen können im Zeugnis natürlich erwähnt werden, insbesondere wenn die damit verbundene Qualifizierung der Grund für eine Beförderung ist. Unabhängig davon liegen über Fortbildungen aber auch separate Bescheinigungen vor, so dass eine detailierte Erwähnung/ Auflistung nicht erforderlich ist.

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