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Ist das Praktikumszeugnis gut?
Klaus Schiller:
Das Bundesarbeitsgericht hat einen Erfüllungsanspruch auf Berichtigung eines Zeugnisses nach zehnmonatigem Warten verneint, zumal der Arbeitgeber bzw. Zeugnisaussteller über den ganzen Zeitraum hin erreichbar war. Es ist also nicht selbstverständlich, dass der Arbeitgeber bereit ist, sich jetzt noch mit Ihren Änderungswünschen zu befassen.
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