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Einfaches Zeugnis
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tuebingen:
Muss im "Einfachen Zeugnis" drin stehen, welche Seite gekündigt hat? Also Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ("er verläßt uns auf eigenen Wunsch" oder "Das Arbeitsverhältnis endete innerhalb der Probezeit")? Dass der Grund der Kündigung nicht genannt werden muss ist mir klar.
Viele Grüße
Klaus Schiller:
Weder in einem einfachen noch in einem qualifizierten Zeugnis muss erwähnt werden, wer gekündigt hat.
Vgl. folgendes Urteil:
Es ist allgemein nicht üblich und auch grundsätzlich nicht zulässig, im Zeugnis darauf hinzuweisen, wer gekündigt hat und welches die Beendigungsgründe sind. (...) Andererseits hat jedoch der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die Erwähnung des Beendigungssachverhalts, wenn das Arbeitsverhältnis durch seine eigene Kündigung sein Ende gefunden hat. Der Anspruch ist in diesem Falle darin begründet, daß es sich um einen Umstand handelt, der dem Arbeitnehmer bei einer neuen Bewerbung günstig sein kann. - LAG Köln 29.11.1990 - 10 Sa 801/90,
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