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Ich habe zwei Arbeitszeugnisse???
Mecki:
Hallo,
ich habe ein kleines Problem:
Bei meinem vorletzten Arbeitgeber war ich wie folgt beschäftigt ->
a) vom 01.05.2000 bis 15.03.2004
b) vom 14.06.2004 bis 30.04.2005
Ich habe für beide Zeiträume ein gleichlautendes, kurz und knappes Zeugnis erhalten. Es ist jeweils nur der Beschäftigungszeitraum, das Ausscheiden und die Danksagung geändert worden.
Die Lücke resultiert daraus, dass aufgrund der wirtschaftlichen Flaute mehrere Mitarbeiter vorrübergehend arbeitssuchend waren.
Kann ich nicht EIN EINHEITLICHES Zeugnis ÜBER DIE GESAMTE DAUER beantragen?
Wenn ich mich bewerbe sieht das völlig daneben aus...
Wer weiß Rat?
Danke!!!
Mecki
Holly 59:
Wenn es für beide Beschäftigungsverhältnisse eigene Arbeitsverträge gibt, ist es auch korrekt, das Du zwei Zeugnisse kriegst. Wenn die allerdings den gleichen Text haben, ist das natürlich nichts wert.
Mein Tip: Du bittest erstmal darum, dass sie ein Zeugnis draus machen. Wenn das nicht klappt, lässt Du Dir das zweite Zeugnis überarbeiten (also umschreiben, damit es vom ersten abweicht) und gibst das dann dem Arbeitgeber, mit dem Argument, dass zwei identische Zeugnisse für zwei verschiedene Arbeitsverhältnisse für Dich nicht akzeptabel sind. Eine Überarbeitung kannst Du hier bei arbeitszeugnis.de bekommen. Wenn Sie das auch nicht akzeptzieren, wird Dir ein Anwalt sicher schnell helfen können.
Mecki:
Die beiden Zeugnisse waren für ein und dasselbe Arbeitsverhältnis. Da die wirtschaftliche Lage schlecht war, musste ich in der zwischenzeit "stempeln". Mein ehemaliger Chef regt sich auf, dass ich mich jetzt erst um ein neues Zeugnis kümmere...
Bin total verzweifelt, da ich ab dem 01.06.2006 wieder arbeitslos sein werde. Mit den Zeugnissen kann ich's vergessen...
Mecki:
Ich habe gelesen, dass Beschäftigungsverhältnisse, die um weniger als 6 Monaten unterbrochen wurden, als durchgehend gelten. Ist das wahr?
Maggy:
Von der Regelung "weniger als sechs Monate Unterbrechung = ein Zeugnis" habe ich noch nie gehört. Interessant. Wo hast du das denn her?
In der Literatur (wichtig für rechtliche Fragen ist vor allem das Buch "Das Arbeitszeugnis" von Hein Schleßmann) steht (S. 77), dass Unterbrechungen (Wehrdienst, Elternzeit...) dann genannt werden, wenn sie mehr als die Hälfte der Arbeitszeit ausmachen. Das wäre bei Dir nicht annähernd der Fall, also müsste die Unterbrechung nicht erwähnt werden und es wird nur ein Zeugnis ausgestellt. Aber wie schon gesagt wurde: das gilt nur, wenn es offiziell EIN Arbeitsverhältnis war, das nur unterbrochen wurde. Wenn Dir gekündigt wurde und Du neu eingestellt wurdest, wären das zwei Arbeitsverhältnisse, nicht eins mit Unterbrechung.
Aber wenn das doppelte Zeugnis an sich gut ist (Note 1-2) und volltständig, dann musst Du Dir eigentlich keine Sorgen machen. Man sieht dann zwar, dass es sich der Arbeitgeber beim zweiten Zeugnis sehr einfach gemacht hat, aber dafür kannst Du ja nichts. Stell den Text doch mal hier ein, dann wird man Dir sicher sagen können, ob es gut ist.
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