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Abschlussbeurteilung im 2.Absatz im Zwischenzeugnis?
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hoppel:
Hallo,
bei meinem 2. Zwischenzeugnis in meiner jetzigen Firma steht plötzlich die abschliessende Beurteilung ( Frau xxx ... arbeitete stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.) im 2.Absatz kurz nach dem 1. Absatz mit kurzer Zusammenfassung des Werdegangs. Danach steht meine Tätigkeit innerhalb der Firma und meine Fähigkeiten sehr genau und umfangreich erklärt. Inhaltlich ist es Note sehr gut, wie mir schon 2 Bekannte bestätigten. Nur weiss ich jetzt nicht, ob es etwas zu bedeuten hat, wenn man diese abschliessende Beurteilung nach relativ weit oben im Zeugnis schreibt.
Kann mir jemand helfen???
Vielen Dank!!
Klaus Schiller:
Da die "Leistungszusammenfassung", wie der Name schon sagt, die einzelnen Leistungsaspekte (Engagement, Fähigkeiten, Wissen, Arbeitsweise und Erfolg) zu einer Gesamtnote zusammenfasst, sollte sie sich eigentlich auch am Ende des Leistungsteils befinden. Eine Abwertung ist mit dieser formal falschen Positionierung aber nicht verbunden.
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