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Tarifvertragliche Fristen für Arbeitszeugnisse

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Nina:
hallo,

ich habe zum 31.01.2007 meine kündigung erhalten, bin bis jetzt krank geschrieben. heut erhielt ich die nachricht von meinem alten arbeitgeber, dass die tarifvertragliche frist zur ausstellung eines arbeitszeugnis ausgelaufen sei und ich kein anrecht mehr darauf hätte.

kann das sein????

vielen dank, nina

Demel:
Nein, eigentlich nicht. Bei den "häufigen Fragen" steht folgendes:

Wie lange nach dem Ausscheiden kann man noch ein Zeugnis anfordern?
Wie alle Ansprüche unterliegt auch der Zeugnisanspruch der Verjährung. Früher betrug die Verjährungsfrist 30 Jahre. Durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts, das zum 01.01.2002 in Kraft getreten ist, wurde die Verjährungsfrist auf drei Jahre gekürzt. Ausnahmen bilden tariflichvertragliche Ausschlussfristen, im Öffentlichen Dienst z.B. sechs Monate, im Baugewerbe oft nur zwei Monate. Praktische Vorraussetzung für den Zeugnisanspruch ist allerdings, dass man sich noch an den ehemaligen Arbeitnehmer erinnern kann. Quelle: Beden/Janßen: Arbeitszeugnisse

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