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gut oder schlecht?

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Corinna:
Ich bin mir nicht sicher, ob mein Zeugnis nun vorzeigbar ist oder nicht? Der erste Satz nach der Aufzählung der Tätigkeiten deutet jedenfalls auf eine 3 hin..

"Frau xy hat alle ihr übertragenen Aufgaben zu meiner vollen Zufriedenheit erledigt, wobei sich ihre selbstständige Arbeitsweise ebenso zum Vorteil des Kanzleibetriebs ausgewirkt hatte wie ihr Organisationsvermögen und ihre Leistungsbereitschaft. Durch ihre Persönlichkeit hat sich Frau xy um ein angenehmes Arbeits- und Mandantenklima verdient gemacht. Ihr dienstliches Verhalten war stets tadellos."

Was heißt das denn nun?

Danke!

Klaus Schiller:
Die Aussagen entsprechen für sich betrachtet mehrheitlich der Note 3. Aber ganz ohne Kenntnis des Berufes, der konkreten Aufgaben und der sonstigen wertenden Aussagen lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Jede Stelle hat andere Anforderungen, auf die im Zeugnis auch eingegangen werden muss. Entscheidend ist also der Gesamteindruck.

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