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Zeugnis

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KE:
Mein Arbeitgeber hat im letzten Jahr zwei Niederlassungen zu einer neuen Niederlassung zusammengefügt. Seit diesem Zeitpunkt habe ich jeden Tag einen Arbeitsweg von 250 km - mein Aufgabengebiet hat sich hierdurch aber nicht verändert. Ich werde die Firma nun verlassen. Sollte in meinem Zeugnis erwähnt werden, dass ich an zwei verschiedenen Standorten gearbeitet habe?

Danke

Klaus Schiller:
Dieser Umstand sollte erwähnt werden, möglich ist die Erwähnung
1) in den Abschnitten Werdegang/ Aufgaben (Namen der Niederlassungen)
2) als Beleg für eine weit überdurchschnittliche Flexibilität
3) als Grund für die Arbeitnehmerkündigung.

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