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Zeugnis selber schreiben?
Maggy:
Ich weiß nicht so recht wo dein Problem liegt. Selbstverständlich kannst du vom Arbeitgeber verlangen, dass er das Zeugnis selbst schreibt. Er ist dazu verpflichtet.
Aber es ist Arbeitgebern herzlich egal, wie die weitere Karriere eines ehemaligen Mitarbeiters verläuft. Der Arbeitgeber hat auch überhaupt nichts davon, Zeit und Geld in ein gutes, individuelles Zeugnis zu investieren. Ich kenn ein Unternehmen, in dem der Sekretärin (!) jeweils nur 15 Minuten Zeit eingeräumt werden, um ein Zeugnis zu schreiben. Das ist keine Ausnahme. Das ist einfach so und das weiß auch dein Arbeitgeber. Deshalb ist es mehr als fair, dass er dir dieses Angebot macht. Wenn du das als Strafe auffasst, kannst du darauf verzichten, das muss jeder für sich selbst entscheiden.
Crydee:
@ Maggy
Ich fasse es nicht als Strafe auf, finde diese Lösung dennoch nicht besonders gut.
Ein Zeugnis bedeutet im Grunde nichts anderes, als das eine Person von einer odere mehreren anderen Personen bewertet wird.
Ein Zeugnis ist für mich eine Rückmeldung über die Leistung meiner Arbeit.
Natürlich könnte man sagen, dass ich mein Zeugnis enorm verbessern kann, wenn ich es selber schreiben darf.
Aber das will ich im Grunde nicht, also das "Verbessern".
Auch wenn ich es selber schreiben muss, werde ich mich darin nicht hochloben.
Ich will keine Überberwertung haben, sondern eine realistische und vor allem objektive Darstellung meiner Arbeit.
Und objektiv kann ein Zeugnis niemals sein, wenn man es für sich selbst schreibt.
Ich will also kein Super-Zeugnis, wenn dies nicht der Realität entspricht.
Dort soll genau das drin stehen, was ich getan habe und wie gut ich es getan habe.
Nicht mehr nicht weniger.
Kurz:
Ein Top-Zeugnis, das ich mir selber schreibe, welches aber unrealistisch ist, wäre mir bei weitem nicht so viel wert, wie ein nur gutes oder gar mittelmäßiges Zeugnis, was aber die Realität wiedergibt.
Es wäre für mich nicht unwichtig zu sehen, wie ich in so einem Zeugnis bewertet werde.
Mich selbst bewerten, werde ich schon in meiner Bewerbung und im möglichen Vorstellungsgespräch... :wink:
Mike:
Ich versteh das voll und ganz, das ist sehr ehrlich von dir. Was dir helfen kann: Eventuell gibt es eine oder mehrere Beurteilungen in deiner Personalakte. In vielen Unternehmen werden bei Aufgabenwechseln oder zu Mitatrbeitergesprächen solche Beurteilungen erstellt, Du hast ja ein Recht, deine Akte einzusehen. Darin findest du schon mal die Gesamtnote und ggf. eine kurze Leistungseinschätzung.
Aber auch wenn ich dich verstehe zweifle ich doch an, dass ein Arbeitgeberzeugnis wirklich "realistischer" wäre. Das hängt natürlich davon ab, wie das organisatorisch im Unternehmen zwischen Personalabteilung, Vorgesetzten und Geschäftsführung abläuft. Meiner Erfahrung nach ist das einzige, was sich zwischen Zeugnissen unterscheidet, die Note. Der Wortlaut ist im Grunde immer derselbe, weil in vielen Unternehmen auf Software zurückgegriffen wird. Das standardisiert alles udn hat dann wenig mit der beurteilten Person zu tun. Außerdem gibt auch das Zeugnisrecht einen sehr engen Formulierungsrahmen vor.
Es stimmt leider schon, was hier gesagt wurde, dass sich Arbeitgeber oft keine Mühe geben und man sich als Arbeitnehmer selbst engagieren muss, um ein halbwegs realisitisches Zeugnis zu bekommen.
Das ist schade und ich glaube, vielen vielen Leuten wäre es lieber, wenn diese ganze Arbeitszeugnis-Thematik anders und transparenter geregelt wäre, aber das ist leider (noch?) nicht Realität.
gast:
--- Zitat von: "Mike" ---Aber auch wenn ich dich verstehe zweifle ich doch an, dass ein Arbeitgeberzeugnis wirklich "realistischer" wäre. Das hängt natürlich davon ab, wie das organisatorisch im Unternehmen zwischen Personalabteilung, Vorgesetzten und Geschäftsführung abläuft. Meiner Erfahrung nach ist das einzige, was sich zwischen Zeugnissen unterscheidet, die Note. Der Wortlaut ist im Grunde immer derselbe, weil in vielen Unternehmen auf Software zurückgegriffen wird. Das standardisiert alles udn hat dann wenig mit der beurteilten Person zu tun. Außerdem gibt auch das Zeugnisrecht einen sehr engen Formulierungsrahmen vor.
--- Ende Zitat ---
Wahrscheinlich hast du Recht.
Bin auch schon ein wenig am schreiben. 8)
Obwohl ich nun natürlich (?) auch auf Textbausteine zurück greife, die ich im Netz finde. :wink:
Das Problem ist ja, dass bei den Formulierungen viele Fallen lauern und es "frei Hand" auch kaum geschrieben werden kann.
Zumindest nicht von einem Laien.
Aber noch etwas:
Bisher habe ich schon einiges geschrieben und komme gerade mal auf Rund eine Seite.
Wenn ich das noch ausarbeite sind es wohl 1 1/2 bis 2 Seiten.
Kommt mir etwas kurz vor....na ja, ich arbeite noch ein wenig an der Rohfassung und vielleicht kann ich den Entwurf ja mal hier ins Forum stellen, dann könnt ihr mir eure Meinung sagen, wenn ihr wollt. :lol:
Crydee:
OK, ich kopiere hier einfach mal meinen bisherigen Rohentwurf des Zeugnisses rein.
Würde mich jedenfalls sehr interessieren, was ihr bisher davon haltet, was noch geändert oder hinzugefügt werden muss.
Danke schonmal. :)
ZWISCHENZEUGNIS
Herr...., geboren am.... in....., ist seit dem in unsere Einrichtung als Diplom-Sozialarbeiter angestellt.
Aufgabengebiet:
Das Wohnheim....... ist eine Einrichtung gemäß §§.....SGB XII.
Die Einrichtung bietet 25 Plätze für erwachsene Personen, die aus der Haft entlassen wurden oder von einer Inhaftierung bedroht sind.
Das Klientel, dass Herr.... betreut besteht ausschließlich aus erwachsenen Personen.
Zu seinen Aufgaben gehört:
- Planung und Ausführung freizeitpädagogischer und tagesstrukturierender Maßnahmen in Form von Gruppen- und Einzelangeboten (arbeit?)
- Beratung von Klienten in Bezug auf ihre Freizeitgestaltung
- Einzelfallhilfe, Krisenintervention
- Erstellen von Hilfeplänen
- Beratung und Unterstützung der Klienten bei Schwierigkeiten im Umgang mit Behörden
Herr identifizierte mit der übernommenen Verantwortung und zeigte stets ein hohes Maß an persönlichem Engagement, Einsatzbereitschaft und Eigeninitiative. Den Anforderungen, welche die Arbeit mit einem straffälligen Klientel mit sich bringt, ist er voll gewachsen, wobei ihm eine überdurchschnittliche Belastbarkeit sowie seine Urteilsfähigkeit sehr zustatten kam, die Herrn auch in schwierigen Fällen zu einem eigenständigen, abgewogenen und zutreffenden Urteil befähigt. Herr verfügt über gute theoretische und praktische Kenntnisse im Bereich der Sozialarbeit, welche er erfolgreich in die tägliche Praxis umsetzte.
Während der Tätigkeit bei uns nahm er weiterhin an zwei Fortbildungen zum Thema
ALG II teil.
Herr ist ein sehr zuverlässiger und methodisch arbeitender Sozialarbeiter, der die Klienten in guter Weise unterstützte und ihr Verantwortungsbewusstsein förderte. Er fand schnell Zugang zu den Klienten und zeigte sich in den Gesprächen mit ihnen einfühlsam und geduldig. Hierbei konnte er ihnen dank seines Überzeugungs- und Durchsetzungsvermögens klare Richtlinien aufzeigen und wurde so für viele der Betreuten zu einer wichtigen Bezugsperson, wobei er stets ein angemessenes Verhältnis von Nähe und Distanz wahrte.
Die ihm übertragenen Aufgaben führt Herr selbstständig, sorgfältig, zuverlässig und stets zu unserer vollen Zufriedenheit aus. Sein Verhalten gegenüber Klienten, Vorgesetzen und Kollegen ist zu jeder Zeit einwandfrei.
Dieses Zwischenzeugnis erstellen wir auf Wunsch von Herrn . Wir bedanken uns für seine bisherigen Leistungen und freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit.
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