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Azubizeugnis
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missie:
Hallo,
ich bin Auszubildende im zweiten und letzten Jahr.
Ich habe von meiner Firma ein Zeugnis erhalten, mit dem ich nicht einverstanden bin und dies auch vorgebracht.
In meinen Zeugnis wird eine besondere Betonung auf mein Amt als Azubisprecher gemacht: "Besonders zu erwähnen ist, dass sie während ihrer Ausbildung das Amt der Auszubildenden-Sprecherin übernommen hat."
Und im folgenden Absatz wird eine Abgrenzung vorgenommen: ".. verhielt sich gegenüber Vorgesetzten, Ausbildern und Mitarbeitern aller Abteilungen freundlich und gegenüber ihren Mit-Auszubildenden stets zuvorkommend."
Meine erste Frage, darf ich darauf bestehen, dass das Amt der Auszubildenden-Sprecherin ganz gestrichen wird? Da es ein änliches Amt wie eines Betriebsrates ist?
Meine zweite Frage, darf diese Abrenzung in der Art gemacht werden?
Über baldige Antwort würde ich mich sehr freuen und bedanke mich im Voraus.
arbeitszeugnis.de:
Angaben über ehrenamtliche Tätigkeiten werden aus einer dienstlichen Beurteilung (z.B. Zeugnis) üblicherweise entfernt, wenn der Beurteilte dies wünscht. Bitte lesen Sie herzu auch die Urteile zum Stichwort "Betriebsrat" in unserer Urteilsdatenbank: http://www.arbeitszeugnis.de/urteilsdatenbank.php
Und im folgenden Absatz wird eine Abgrenzung vorgenommen: ".. verhielt sich gegenüber Vorgesetzten, Ausbildern und Mitarbeitern aller Abteilungen freundlich und gegenüber ihren Mit-Auszubildenden stets zuvorkommend."
Hier liegt keine Abgrenzung vor. Es handelt sich um einen üblichen Zeugnisbaustein der Verhaltensnote 2-3, den Sie auch in unserer Formulierungsdatenbank finden (http://www.arbeitszeugnis.de/neuesuche/demo.php). In der Note 1 lautet die Formuilerung: "Er verhielt sich gegenüber Vorgesetzten, Ausbildern und Mitarbeitern aller Abteilungen stets sehr entgegenkommend und freundlich und gegenüber seinen Mit-Auszubildenden jederzeit kameradschaftlich und hilfsbereit."
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
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