Arbeitszeugnisse > Arbeitszeugnisse

meinungen zum zeugnis erbeten

<< < (2/2)

Demel:

--- Code: ---- insgesamt eine 1 - 2 (eher eine 1)
- die beurteilung der gesamtleistung fehlt (zur vollsten zufriedenheit)
--- Ende Code ---

Ja was denn nun? Entweder fehlt die Gesamtleistung oder sie ist 1-2. Aber egal: Hier irrt der Anwalt, sie fehlt nicht. Die Aussage "Sie zeigte jederzeit sehr gute leistungen" ist die für die Gesamtnote entscheidende Leistungszusammenfassung. Es muss nicht zwangsläufig der Grad der Zufriedenheit  bescheinigt werden. Ich seh noch ein paar andere Auffälligkeiten, z.B. gibt es ja das Urteil des LAG Hamm zur Formulierung "Wir kennen sie als..." bzw. Wir haben sie als ... kennen gelernt" (ist auch in der Urteilsdatenbank).  


--- Zitat ---ich werde nun meinen ex-arbeitgeber höflich um ein paar kleine anpassungen bitten.
--- Ende Zitat ---

Ich stimme Katrin zu, das ist ein sehr pauschales Textbaustein-Zeugnis. Mit würden eine ganze Reihe Punkte fehlen, die ich bei dem Stellenprofil erwarte. Einem Arbeitsrechler reicht das, er interessiert sich für den rechtlichen, nicht für den sprachlichen Aspekt. Aber in den Unternehmen werden Zeugnisse nicht von der Rechtsabteilung geschrieben!

Navigation

[0] Themen-Index

[*] Vorherige Sete

Antwort

Zur normalen Ansicht wechseln
Powered by SMFPacks SEO Pro Mod