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Gehört Fristlose Kündigung ins Arbeitszeugnis?
Vee:
Muss man eine fristlose Kündigung im Arbeitszeugnis erwähnen?
lg
vee
Katrin62:
Um mal einen Gang zurückzuschalten: Gehört generell eine Arbeitgeberkündigung (auch eine fristgerechte) ins Zeugnis? Dazu sagte das Arbeitsgericht Köln:
--- Zitat ---Es ist allgemein nicht üblich und auch grundsätzlich nicht zulässig, im Zeugnis darauf hinzuweisen, wer gekündigt hat und welches die Beendigungsgründe sind. (...) Andererseits hat jedoch der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die Erwähnung des Beendigungssachverhalts, wenn das Arbeitsverhältnis durch seine eigene Kündigung sein Ende gefunden hat. Der Anspruch ist in diesem Falle darin begründet, daß es sich um einen Umstand handelt, der dem Arbeitnehmer bei einer neuen Bewerbung günstig sein kann. - LAG Köln 29.11.1990 - 10 Sa 801/90,
--- Ende Zitat ---
Ähnliches gilt natürlich auch für eine Kündigung aufgrund von Insolvenz oder Rationalisierungsmaßnahmen, auch die sollten erwähnt werden, weil sie letztlich für den Arbeitnehmer sprechen (er/sie kann ja nichts dafür).
Fehlt umgekehrt der Beendigungsgrund, muss es sich wohl leider um einen Umstand halten, der für den Arbeitnehmer unvorteilhaft ist.
Nun zur fristlosen Kündigung:
Erwähnt werden muss sie nicht, aber meist ergibt sie sich unweigerlich aus dem Beendigungsdatum, z.B. "Das Arbeitsverhältnis endet am 18. September 2007." Regulär enden Arbeitsverhältnisse natürlich nur am Monatsende oder ggf. auch zur Monatsmitte, nicht aber mitten im Monat.
Die fristlose Kündigung kann auch durch folgende Aussagen zum Ausdruck gebracht werden:
Wir trennten uns am AUSTRITTSTERMIN.
Das Arbeitsverhältnis endete sofort am AUSTRITTSTERMIN.
Das Arbeitsverhältnis endete kurzfristig am AUSTRITTSTERMIN.
Das Arbeitsverhältnis endete aus besonderen Gründen.
Das Arbeitsverhältnis endete gemäß § 626 BGB. (=fristlose Kündigung)
Bedauerlicherweise sahen wir uns gezwungen, dass Arbeitsverhältnis zum AUSTRITTSTERMIN aufzulösen. (=fristlose Kündigung)
Wir hatten ihn sehr geschätzt. Umso mehr bedauern wir, dass wir das Arbeitsverhältnis kurzfristig beenden mussten. (=fristlose Kündigung)
Das Arbeitsverhältnis mit ihm, der bei uns eine Vertrauensstellung innehatte, wurde zum AUSTRITTSTERMIN beendet. (=fristlose Kündigung)
Gast567:
Bei mir ist aus dem Datum ersichtlich, das es sich um
eine fristlose Kündigung handelt. Mitten im Februar. Nicht Ende.
Mit einer fristlosen Kündigung hat man bei Bewerbungen
wohl schlechte Chancen, weil wenn das Zeugnis noch
schlecht formuliert wurde, nicht besser als eine drei, sind
die Chancen auf dem Arbeitsmarkt eh gering,
eine neue Stelle zu finden.
Ich wurde aus betriebswirtschaftlichen Gründen entlassen.
Angeblich, weil Lieferscheine und Rechnungen nur noch
über Computer bearbeitet werden. Dabei werden Lieferscheine
doch immer mit der Ware geliefert. Wie soll das anders gehen?
Zu dem Zeitpunkt wurde ich übrigens als einziger entlassen.
Gast567:
Ich habe noch etwas vergessen.
Bedeutet eine Entlassung wegen betriebswirtschaftlicher Gründe
das gleiche wie aus organisatorischen Gründen??
Heißt das nicht, das man froh ist, diesen Arbeitnemer los zu werden?
Steht das Wort weiterhin für Erfolg? Wenn das Wort weiterhin
im Schlusssatz fehlt, ist das sehr schlecht?
Vielleicht sagt hierzu jemand etwas.
Maggy:
Eine fristlose Kündigung hat generell keine betriebswirtschaftlichen oder organisatorischen Gründe. Ebventuell macht es Sinn, sich mit dem Arbeitgeber auf eine Umformulierung des Zeugnisses zu einigen. Es gibt ja gesetzliche Regelungen, die Arbeitgeber einhalten müssen: Sie dürfen einem Arbeiotnehmer das berufliche Fortkommen nciht UNNÖTIG erscheren. Wenn es ein nur kurzes Arbeitsverhältnis war, kann es auch Sinn machen, dieses aus dem Lebenslauf zu streichen.
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