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Kündigungsgrund

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Cilea:
In meinem Zeugnis fehlt die Angabe des Kündigungsgrunds. (betriebsbedingte Kündigung) Kann ich darauf bestehen? (Mein Chef befürchtet, dass sich in der Szene herumspricht, dass es wirtschaftlich nicht gut läuft.)

Michi78:
In der Urteildatenbank findest du folgendes Urteil:

Es ist allgemein nicht üblich und auch grundsätzlich nicht zulässig, im Zeugnis darauf hinzuweisen, wer gekündigt hat und welches die Beendigungsgründe sind (...) Andererseits hat jedoch der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die Erwähnung des Beendigungssachverhalts, wenn das Arbeitsverhältnis durch seine eigene Kündigung sein Ende gefunden hat. Der Anspruch ist in diesem Falle darin begründet, daß es sich um einen Umstand handelt, der dem Arbeitnehmer bei einer neuen Bewerbung günstig sein kann. - LAG Köln 29.11.1990 - 10 Sa 801/90, LAGE Landesarbeitsgerichtsentscheidungen § 630 BGB Nr. 11

Ich persönlich finde, dass auch eine betriebsbedingte Kündigung günstig sein kann, weil man sonst vielleicht denkt, es lag an schlechter Leistung.
Aber dazu gibts wohl kein Urteil.
Gruss
Michi

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