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Kündigung am Probezeitende - welche Schlussformel?
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Der Christian:
Hallo zusammen,
habe heute meine Kündigung (2 Tage vor Ablauf der Probezeit) erhalten. Sehr ärgerlich!
Nun hat mir mein Vorgesetzter vorgeschlagen, in die Schlussformel "...verlässt uns auf eigenen Wunsch" oder "...in gegenseitigem Einvernehmen aufgelöst" zu schreiben. Ich sehe das skeptisch, da ich noch keinen neuen Job habe und eigentlich lieber bei diesem Arbeitgeber geblieben wäre. Was meint ihr zum Angebot meines Chefs?
Demel:
Wenn man mit Ablauf der Probezeit ausscheidet liest sich das natürlich so wie "Probezeit nicht bestanden". Besser wäre es dann, Gründe zu nennen, z.B. bevorstehende Änderungen/Umstrukturierungen, die auch deinen Arbeitsplatz betreffen, eine Kündigung unter Einhaltung der Sozialauswahl usw. Eine Arbeitnehmerkündigung ("auf eigenen Wunsch") ist an sich die vorteilhafteste Variante, denn sie erweckt den Anschein, dass der Arbeitgeber gern weiter mit dir zusammengearbeitet hätte. Es kann aber bei einem Bewerbungsgespräch die Frage aufkommen: "Warum sind Sie denn da weggegangen, wenn Sie keinen neuen Job hatten? Hatten Sie Probleme? War Ihnen die Arbeit zuviel? Wollten Sie sich nicht integrieren oder konnten sich nicht durchbeißen?..." Das alles muss man abwägen. Eine pauschale Antwort gibt es leider nicht.
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