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Geasmtnote des Zeugnisses
Iris:
Hallo.
Mein Arbeitgeber hat mir ein "sehr gutes" ausgestellt, allerdings hat er bei der Leistungszusammenfassung folgende Fornulierung verwendet: "Alle Aufgaben erledigte sie stets zu unserer vollen Zufriedenheit".
Ebenso bei der Dankesformel (....ihre stets guten Leistungen)
Er meinte, wenn er "vollste Zufriedenheit" schreiben würde, dann würde es stark nach einem sog. Gefälligkeitszeugnis "riechen".
Allerdings wird vorher überall nur Formulierungen der "Note 1" verwendet.
Widerspricht sich das nicht? Was soll ich tun?
gast:
Was ich vergessen habe zu sagen ist, dass ich aus betriebsbedingten Gründen entlassen werde.
arbeitszeugnis.de:
Wenn die Einzelwertung überwiegend der Note "sehr gut" entsprechen, macht es keinen Sinn, dass sie zu der Gesamtnote "gut" zusammengefasst werden.
Auch wäre es unangemessen, Einser-Zeugnisse generell für unglaubwürdig zu halten. Wenn die Leistungen "sehr gut" waren, sollten auch ein "sehr gutes" Zeugnis erteilt werden.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
gast:
Also wird das ganze Zeugnis damit unglaubwürdig?
arbeitszeugnis.de:
Nein, unglaubwürdig wird es nicht, nur unstimmig. Die Leistungszusammenfassung ist letztlich nur die "Quersumme" aus allen Einzelnoten.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
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