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Geasmtnote des Zeugnisses

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Iris:
Ich habe 21 Jahre in der Firma gearbeitet, deswegen fürchte ich mich auch, die Bezeichnung "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" in das Zeugnis einzubauen zu lassen, so wie mein Chef es gesagt hat.

Was tut man in solchen Fällen? Soll ich das Zeugnis überarbeiten lassen? Würde das etwas bringen? Habe das Zeugnis anhand ihrer Seite schon überpüft und alles ist im Einser-Bereich,  nur die Leistungszusammenfassung (stets volle Zufriedenheit) und der Dabk für die "stets guten Leistungen" sind das Problem.

arbeitszeugnis.de:
Bitte lesen Sie die rechtlichen Hinweise von Rechtsanwältin Bettina Diedrich unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php. Hier werden mögliche Vorgehensweisen beschrieben.

Es ist  durchaus nachvollziehbar, dass ein Arbeitgeber nicht durchweg die Note "sehr gut" vergeben möchte, dann müsste er aber bei den Einzel(!)noten (z.B. Bereitschaft, Befähigung, Arbeitsweise etc) eine Abstufung vornehmen, nicht bei der Gesamtnote, die lediglich die Einzelnoten zusammenfasst.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de

Iris:
Gibt es bei der Leistungszusammenfassung keine Formulierung die zwischen der Note 1 und der Note 2 steht, so dass man die Einzelnoten(1) stehen lassen kann, und nur bei der Leistungszusammenfassung eine Abschwächung vornimmt. Oder anders gefragt:

Was ist ihr professioneller Rat? Soll man ein Einser Zeugnis nach langjähriger Betriebszugehörigkeit nehmen, mit der Gefahr, dass es als Gefälligkeitszeugnis angesehen wird.
Oder soll man trotz sehr guter Leistung ein schlechteres Zeugnis (Note: 2) in Kauf nehmen?
Das ist finde ich ein großes Dilemma.

gast:
Oder sollte man als 3 Möglichkeit das Zeugnis mit den Einser-Wertungen so belassen und als Leistungszusammenfassung die Note 2 verwenden, mit der Gefahr der Unstimmigkeit?

arbeitszeugnis.de:
Gibt es bei der Leistungszusammenfassung keine Formulierung die zwischen der Note 1 und der Note 2 steht, so dass man die Einzelnoten(1) stehen lassen kann, und nur bei der Leistungszusammenfassung eine Abschwächung vornimmt.
Wie gesagt: Es macht keinen Sinn, eine Abschwächung nur (!) in der Leistungszusammenfassung vorzunehmen. Wenn Ihre Leistungen in allen einzelnen Bereichen (Bereitschaft, Befähigung, Fachwissen usw.) mit der Note sehr gut bewertet werden, dann ist es mathematisch nicht nachvollziehbar, dass im Durchschnitt (und nichts anderes ist die Leistungszusammenfassung) eine 2 herauskommt.  

Was ist ihr professioneller Rat? Soll man ein Einser Zeugnis nach langjähriger Betriebszugehörigkeit nehmen, mit der Gefahr, dass es als Gefälligkeitszeugnis angesehen wird. Oder soll man trotz sehr guter Leistung ein schlechteres Zeugnis (Note: 2) in Kauf nehmen? Das ist finde ich ein großes Dilemma.
In erster Linie sollte das Zeugnis wahr sein. Wenn Sie eine sehr gute Leistung erbracht haben, wieso sollte Ihnen diese dann nicht auch bescheinigt werden? Die Befürchtung, dass dies nicht geglaubt wird, sollte nicht dazu führen, dass Ihre Leistungen unnötig abgewertet werden.

Ich stehe Ihnen gerne in unserer täglichen telefonischen Sprechstunde (Mo-Fr 12-13 Uhr unter 01805/ 767 427, 12 ct/min) für eine detailliertere Besprechung des Zeugnisses zur Verfügung.  
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de

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