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Arbeitszeugnis bei Versetzung

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Mathilde:
Hallo,

ich arbeite als Angestellte im Öffentlichen Dienst (Land) und wurde im Rahmen einer Strukturreform in eine andere Behörde versetzt. Aufgrund dieser Versetzung stellte ich gemäß § 35 Abs. 2 TV-L den Antrag auf Erstellung eines Zwischenzeugnisses.
Nun soll das Zeugnis von der neuen Behörde erstellt werden. Aus meiner Sicht ist jedoch das Arbeitszeugnis von der bisherigen Behörde zu erstellen. Wo finde ich dazu eine Rechtsgrundlage oder kann tatsächlich irgendwer so ein Zeugnis ausstellen.

Danke schon mal für die Informationen!

MfG
Mathilde

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