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Arbeitszeugnis schlechter als vom Chef vorgesehen?
Kalli66:
Auch ein 5er Zeugnis kann wohlwollend sein. Wenn man schreibt, jemand habe sich bemüht (=aber nichte erreicht), ist das ja auch wohlwollend ausgedrückt. Dass du nicht mal angehört wurdest, trotz termin, versteh ich nicht. Was sagt denn dein Anwalt dazu? Wenn du keinen hast, solltest du dich mal anwaltlich beraten lassen.
mähschaf:
Da hab ich die Pferde wohl zu früh scheu gemacht. Ich hab überlesen, dass es sich nicht um die Entscheidung vom Gericht handelt, sondern um eine Weiterleitung des Schreibens vom Anwalt meines Chefs. Der plädiert auf Abweisung der Klage und dass ich die Kosten für das Verfahren übernehme (was ja Unsinn ist, denn in erster Instanz zahlt jeder selber, egal ob gewonnen, verloren oder Vergleich). War also nur eine Information die vom Gericht an mich geschickt wurde und beim Termin wird alles entschieden.
Mike:
Na siehst du, die Mühlen der Justiz mahlen langsam, aber gründlich... :-)
Ich würde dir wie schon in einem anderen Beitrag angedeutet wurde empfehlen, vor dem Termin zwei Dinge zu besorgen: eine Analyse, mit der du bzw. dein Anwalt die Noten und Auffälligkeiten vor Gericht genau benennen kannst und eine verbesserte Zeugnisfassung, damit du genau benennen kannst, wie du es stattdessen haben willst. Es wäre wirklich blöd, wenn dir vor Gericht mangels Vorbereitung die Argumente fehlen, zumal die Anwälte deines Chefs scheinbar scharfe Geschütze auffahren. Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass der Richter oder dein Anwalt, wenn du einen hast, sich so genau mit der Zeugnissprache auskennen. Eine Analyse gibts für 19 Euro hier: www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php; ein eüberarbeitete Zeugnisversion im Anschluss kannst du hier bekommen: www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php.
ht in deiner Nähe findest du z.B. bei anwalt.de
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