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Mittelmässiges Zwischenzeugnis ändern lassen?
randolf:
Hallo!
Ich habe von meinem scheidenden Abteilungsleiter ein mittelmässiges Arbeitszeugnis bekommen. Nach Schnelltest von Arbeitszeugnis.de erhielt es folgende Teilnoten: 1x 1-2, 3x 2, 3x 2-3, 1x 3 (Verhalten zu Vorgesetzten und Kollegen). Die Noten zu Arbeitsbefähigung/Können und die zusammenfassende Leistungsbewertung fehlen.
Zur Sozialbewertung steht "Sein Verhalten gegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzten ist jederzeit zuvorkommend und korrekt". Nach dem Schnelltest wird die Vertauschung der Reihenfolge allgemein als Kritik des Verhaltens gegenüber dem Vorgesetzten gewertet.
Meine Fragen:
1. Ist das Weglassen der Endbewertung und der Note zu Arbeitsbefähigung/Können möglicherweise ein Personaler-Code, dass sie der Beurteilung des alten Abteilungsleiters auch nicht so recht trauen?
2. Lohnt es sich um das Zwischenzeugnis zu streiten?
2a. Mit dem nachfolgenden Abteilungsleiter werde ich mich sicher besser verstehen. Wird das Endarbeitszeugnis beim Verlassen des Unternehmens dann zeitanteilig aus den beiden Teilzeugnissen des alten und neuen Abteilungsleiters gemittelt? Oder kann der neue Abteilungsleiter das Endarbeitszeugnis gewöhnlich ganz nach seinem eigenen Gusto erstellen und das Zwischenzeugnis verliert damit seine Bedeutung.
2b. Der alte Abteilungsleiter ist äusserst stur. Wenn ich wirklich eine Verbesserung des Zwischenzeugnisses erreichen will, werde ich nicht umhin kommen, mit der Sache mindestens zur Personalabteilung zu gehen. Da die nicht besonders verschwiegen sind, kann ich davon ausgehen, dass nachfolgend die halbe Firma von der Sache weiss.
Gruss
Randolf
P.S.: Bitte schnell antworten. Der alte Abteilungsleiter ist nur noch 10 Tage da.
randolf:
3. Welche Nachteile muss ich befürchten, wenn ich gegen das Zwischenzeugnis vorgehe?
4. Habt Ihr Tips, wie ich Sache möglichst elegant über die Bühne bekomme? Eigentlich möchte ich bei meiner jetzigen Firma noch etwas bleiben.
5. Wenn ich mich dafür entscheide gegen das Zwischenzeugnis vorzugehen, sollte ich es sofort tun (solange der alte Abteilungsleiter noch da ist) oder sollte ich warten bis er weg ist?
Randolf
Demel:
1. Ist das Weglassen der Endbewertung ...?
Das hängt von den Regeln im Unternehmen ab. Wenn die Zwischenzeugnisse deiner Kollegen (Kopien finden sich ja in den Personalakten) alle eine Gesamtnote haben, ist es hier eher als Abwertung gemeint. Man spricht dann von "beredtem Schweigen". Das wird wohl auch ein neuer Abteilungsleiter so sehen. Es sei denn, es gibt in den Akten auch Beurteilungsbögen, darauf ist die Note im Klartext verzeichnet. Nimm am besten mal Einsicht in deine Personalakte. Der Satz mit der Zufriedenheit ist ja der bekannteste und wichtigste, da ist das Fehlen natürlich unübersehbar.
2. Lohnt es sich um das Zwischenzeugnis zu streiten?
Das hängt vom Streitpunkt ab und von dem, was du erreichen willst. Man könnte in dem Fall ganz einfach den Abteilungsleiter fragen, welche Note das Zeugnis haben soll und dann bitten, dass die Zufriedenheitsaussage in dieser Note (hoffentlich eine 2) mit aufgenommen wird. Das scheint der wichtigste Streitpunkt zu sein.
2a. Mit dem nachfolgenden Abteilungsleiter ... verliert damit seine Bedeutung.
Es werden üblicherweise die Beurteilungen verwendet, die oft im Zusammenhang mit Jahresgesprächen erstellt werden. Jede Beurteilung enthält eine Gesamtnote. Ansonsten werden üblicherweise die Noten der Zwischenzeugnisse anteilig berücksichtigt. es ist also nicht so, dass eine sehr gute Leistungen in den letzten sechs Monaten zu einem sehr guten Abschlusszeugnis führt, wenn die Leistung in den Jahren laut Zwiaschenzeugnissen vorher eher mittelmäßig war.
Demel:
3. Welche Nachteile muss ich befürchten, wenn ich gegen das Zwischenzeugnis vorgehe?
Siehe dein Punkt 2b.
4. Habt Ihr Tips, ...
Siehe meine Antwort zu Frage 2
5. Wenn ich mich dafür entscheide gegen das Zwischenzeugnis vorzugehen...?
Wie geagt, die wichtigste Frage ist, was in der zum Zwischenzeugnis gehörenden Beurteilung in der Personalakte steht. Ich würde den Abteilungsleiter einfach ... siehe meine Antwort zu Frage 2
randolf:
--- Zitat von: Demel am Juli 22, 2008, 04:02:55 Vormittag ---1. Ist das Weglassen der Endbewertung ...?
Das hängt von den Regeln im Unternehmen ab. Wenn die Zwischenzeugnisse deiner Kollegen (Kopien finden sich ja in den Personalakten) alle eine Gesamtnote haben, ist es hier eher als Abwertung gemeint. Man spricht dann von "beredtem Schweigen". Das wird wohl auch ein neuer Abteilungsleiter so sehen. Es sei denn, es gibt in den Akten auch Beurteilungsbögen, darauf ist die Note im Klartext verzeichnet. Nimm am besten mal Einsicht in deine Personalakte. Der Satz mit der Zufriedenheit ist ja der bekannteste und wichtigste, da ist das Fehlen natürlich unübersehbar.
2. Lohnt es sich um das Zwischenzeugnis zu streiten?
Das hängt vom Streitpunkt ab und von dem, was du erreichen willst. Man könnte in dem Fall ganz einfach den Abteilungsleiter fragen, welche Note das Zeugnis haben soll und dann bitten, dass die Zufriedenheitsaussage in dieser Note (hoffentlich eine 2) mit aufgenommen wird. Das scheint der wichtigste Streitpunkt zu sein.
--- Ende Zitat ---
Die Arbeitszeugnisse der Kollegen enthalten auch keine zusammenfassende Leistungsbeurteilung. Die Firma ist in meinem Bereich zur Zeit mit einer Abwanderungswelle konfrontiert. Möglicherweise erstellen sie auf dem Zwischenzeugnis deshalb keine zusammenfasende Leistungsbeurteilung, damit man es nicht für externe Bewerbungen nutzen kann.
Habe ich ein Recht darauf, Einsicht in die Personalakte zu nehmen? Oder ist das nur ein Entgegenkommen der Firma?
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