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Beschäftigungszeit im Arbeitszeugnis
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Eagle61:
Ein ehemaliger Mitarbeiter war bis zum 02.07. beschäftigt und wünscht ein Zeugnis mit dem Beendigungsdatum 30.06. Ich habe da meine Probleme, da es nit den Tatsachen entspricht. Ein Jurist erklärte mir, dass es bei solch einer geringen Abweichung kein Problem darstellt, den 30.06. als Austrittstermin zu nennen. Gibt es andere MEinungen dazu?
Mike:
Ich sehe zwar auch kein Problem, wegen der zwei Tage. Aber es hat natürlich einen Grund, dass ein so genanntes krummes Datum unvorteilhaft ist. Meine Gegenfrage wäre also: warum endete das Arbeitsverhältnis an solch einem krummen Termin? Steckt was anderes dahinter, z.B. eine fristlose Kündigung? Abgesehen davon: wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich in Zeugnisfragen einig sind, warum sollte sich jemals ein Dritter daran stören?
Eagle61:
Der Mitarbeiter war gekündigt, die ganze Geschichte mit Gericht, Vergleich usw. und er hat dann auf eigenen Wunsch das Arbeitsverhältnis zu diesem Datum beendet.
Kalli66:
Ja, in dem Fall ist eine "offizielle" Beendigung zum Monatsende (30. Juni) das beste.
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