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Auf schlechtes Arbeitszeugnis bei Vorstellungsgespräch angesprochen worden

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Mike:
Also was immer ihr unternehmt, es kann eigentlich nur besser werden. Auf der anderen Seite sind die Auffälligkeiten im Zeugnis keine versehentlichen Mehrdeutigkeiten, der Arbeitgeber hat hier erkennbar absichtlich schlecht gewertet. Die Forderung, das Zeugnis aufzuwerten, wird er vermutlich mit dem Hinweis ablehnen, dass er zur Wahrheit verpflichtet ist und die Wertung nun mal der Wahrheit entspricht. Ein wichtiger Ansatzpunkt ist wie gesagt: in dem Fall muss der Arbeitgeber die unterdurchschnittlich Leistung nachweisen können. Der Arbeitnehmer muss hier nichts beweisen. Mit einer Reklamation sollte man nicht unnötig warten, der Berichtigungsanspruch ist nach Urteilen der Arbeitsgerichte oft schon nach wenigen Monaten verwirkt. Wenn Ihr noch was erreichen wollt, eilt es also. Ich kann nur empfehlen, einen Anwalt ein Schreiben aufsetzen zu lassen, wie es z.B. bei der Aufforderung zur Zeugnisberichtigung als Musterschreiben auf www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php einsehbar ist. Parallel empfehle ich den "Zeugnistest mit Formulierungsvorschlägen" oder eine Zeugnisüberarbeitung von arbeitszeugnis.de, weil viele Anwälte nicht so 100%ig mit den Feinheiten der Zeugnissprache vertraut sind.

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