Arbeitszeugnisse > Arbeitszeugnisse
Form eines Arbeitszeugnisses
(1/1)
line:
Hallo,
werden Arbeitszeugnisse in der Vergangenheits- oder in Gegenwartsform verfasst?
LG, line
Demel:
Zwischenzeugnisse (bei ungekündigter Beschäftigung) werden im Präsens formuliert ("Sie ist eine sehr engagierte Mitarbeiterin").
Abschlusszeugnisse werden in der Vergangenheitsform verfasst ("Sie war eine sehr engagierte Mitarbeiterin").
Ausnahmen bilden in Abschlusszeugnissen Aussagen, die dauerhaft Bestand haben, z.B. "Sie verfügt über eine sehr große Berufserfahrung", denn die bleibt ja auch nach dem Ausscheiden vorhanden.
Navigation
[0] Themen-Index
Zur normalen Ansicht wechseln