Arbeitszeugnisse > Arbeitszeugnisse

Fristen für ein Zwischenzeugnis

(1/1)

Luna:
Hallo, vor 4 Monaten hat mein Chef das Unternehmen verlassen. Ich habe nun seit dieser Zeit öfter mündlich meine Zwischenzeugnis angefordert.
Dies wurde aus Zeitgründen nicht erstellt.
Einen Zeitpunkt, wann ich damit rechnen kann, wurde mir auch nach Nachfrage nicht genannt.

Was kann ich da tun, gibt es Fristen, wann es erstellt werden muss, bzw. verfällt der Anspruch, dass ich eines bekomme ?

Was kann ich tun ?

Viele Grüße und Danke LUNA

Mike:
1. Grundregel: Immer alles schriftlich machen! Mündliche Anforderungen kannst du nie nachweisen. :(
2. Grundregel: Einen unterschriftsreifen Eigenentwurf einreichen, das spart beiden Seiten Zeit, Geld und Nerven,  :P  siehe http://www.arbeitszeugnis.de/neuentwurf2.php.
3. Grundregel: Nicht unnötig warten, nach ca. 10 Monaten ist der Zeugnisanspruch verwirkt. :roll:

gast:
Danke Mike, für Deine Antwort, gibt es für diese 10 Monate eine gesetzliche Grundlage, mir wurde nämlich gesagt (seitens der Personalabteilung), dass es hier keinerlei Fristen gibt.
Darüber hinaus kam die Bemerkung, dass man sich nicht unter Druck setzen lassen würde !!!!

Viele Grüße und Danke

Barbara

Mike:
Schau mal hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php#14

gast:
SUUUUUUUUUUUUUUUPER danke !

Luna

Navigation

[0] Themen-Index

Antwort

Zur normalen Ansicht wechseln
Powered by SMFPacks SEO Pro Mod