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Bewertung Arbeitszeugnis

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Julie:
Hallo, ich bitte um Beurteilung eines Arbeitszeugnisses  Dazu zu sagen ist:
Die Kündigung ist betriebsbedingt.
Es handelt sich um einen Beruf ohne Ausbildung
Die Beschäftigungsdauer, in Teilzeit mit 20 Stunden, war ein Jahr.
Genaue Abschrift

Arbeitszeugnis

Fr. XY , geb. XXX, wohnhaft in XXX. war vom XXX bis XXX als Verkäuferin  in XXX beschäftigt.

Ihr Arbeitsgebiet umfasste das Herstellen und Verkaufen von XXX aller Art sowie XXX.

Frau XY arbeitete sehr selbständig und war auch mit der Kasse vertraut.

Die ihr übertragenen Arbeiten hat Frau XY stets mit großer Sorgfalt und Umsicht ausgeführt. Frau XY arbeitete stets zu unserer vollen Zufriedenheit. Sie war sowohl gegenüber den Mitarbeitern und Vorgesetzen wie bei unserer Kundschaft stets korrekt und freundlich.

Frau XY scheidet am XXX aus unserem Betrieb aus.

Wir wünschen Frau XXX  für den weiteren Lebensweg alles Gute.

Sprossel78:
Ds Zeugnis ist sehr lückenhaft. Mit nur einem kurzen Satz ist die Aufgabenbeschreibung zu kurz. Es fehlen wichtige Angaben, z.B. zur Motivation, zu Kenntnissen,  zu Fähigkeiten, zum Verkaufserfolg usw. 
Die zusammenfassende Aussage "stets zu unserer vollen Zufriedenheit" verweist auf die Gesamtnote 2, aber die entsprechenden Einzelwertungen fehlen. In der Aussage "gegenüber den Mitarbeitern und Vorgesetzen" sind die Vorgesetzten erst an zweiter Stelle ganennt, das ist abwertend. Der Ausdruck "stets korrekt" ist kein Lob, mdas ist eine Mindestanforderung.  und freundlich. Auch fehlen der sehr wichtige Dank, ein Bedauern des Ausscheidens, der Beendigungsgrund ...
Wenn du das Zeugnis mit der Checkliste prüfst, siehe Link oben, siehst du im Vergleich die Lücken sehr deutlich.

Julie:
Hallo, ich hab noch eine Frage dazu.

Wie ist dieser Satz im Verkauf zu sehen:
Frau XY arbeitete sehr selbständig und war auch mit der Kasse vertraut.


Danke und Gruß Julie

Sonido:
Der erste Teil ist einfach: "Frau XY arbeitete sehr selbständig" bewertet einen Teil der Arbeitsweise, in etwa mit der Note 2.  Der zweite Teil ("und war auch mit der Kasse vertraut") klingt etwas seltsam für eine Verkäuferin. Das ist ja eher eine Mindestanforderung. Aber wsas genau ist gemeint? Der Umgang mit der Kasse (Gerät)? Oder der Umgang mit allem, was zur Kasse dazu gehört (inkl. Abrechnung)?

Julie:
Hallo,
es gab nur eine Geldkasse, also keine Registrierkasse.
Die Kassenabrechnung erfolgte über Kassenbuch.
Danke und Gruß Julie

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